Zuschuss

Zuschuss zum Elternbeitrag

Zuschuss zum Elternbeitrag für schulpflichtige Kinder in privaten Betreuungseinrichtungen in Wien. Anträge sind jederzeit möglich und gelten jeweils bis zum Ende des Schuljahres (30. Juni).

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
25.11.2011
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Finanzielle Entlastung von Familien durch Zuschuss zum Elternbeitrag für schulpflichtige Kinder, die eine private Betreuungseinrichtung besuchen.

Förderfähige Ausgaben

  • Elternbeitrag

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Gesamt-Netto-Einkommen darf einen bestimmten Betrag nicht übersteigen
  • Schulkind und zumindest eine obsorgeberechtigte Person müssen ihren Wohnsitz in Wien haben
  • Die Einrichtung verfügt über eine gesetzliche Bewilligung nach dem Wiener Kindergartengesetz
  • Abschluss einer Fördervereinbarung mit der Stadt Wien und Einhaltung der Förderrichtlinie

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular "Antrag auf Ermäßigung oder Zuschuss zum Elternbeitrag für die Tagesbetreuung von Schulkindern"
  2. Bestätigung der Einrichtung bezüglich Besuch und Kosten
  3. Identitätsnachweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
  4. Vollständige Einkommensunterlagen der obsorgeberechtigten Personen

Beschreibung

Der „Zuschuss zum Elternbeitrag“ unterstützt Familien mit schulpflichtigen Kindern, die eine privat organisierte Betreuungseinrichtung in Wien besuchen. Als unbefristete, direkte Fördermaßnahme der Stadt Wien (MA 10 – Wiener Kindergärten) zielt diese Förderung auf eine spürbare finanzielle Entlastung ab: Sie deckt anteilig den monatlichen Elternbeitrag für Hort, Tageseltern oder private Kindergruppen bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres (30. Juni). Anträge sind fortlaufend möglich und gelten jeweils für das laufende Schuljahr. Dabei ist kein Budgetvolumen begrenzt, sodass allen förderfähigen Anträgen nach Prüfung entsprochen wird. Die gesetzliche Grundlage bildet der Beschluss des Wiener Gemeinderats vom 25. Mai 2009.

Förderberechtigt sind obsorgeberechtigte Personen mit Hauptwohnsitz in Wien und ihre schulpflichtigen Kinder, sofern sowohl Kind als auch Einrichtung den Bestimmungen des Wiener Kindergartengesetzes entsprechen. Voraussetzung ist ein Gesamt-Netto-Einkommen unter der festgelegten Höchstgrenze sowie der Abschluss einer Fördervereinbarung mit der Stadt Wien. Antragsteller:innen reichen ein ausgefülltes Formular „Antrag auf Ermäßigung oder Zuschuss zum Elternbeitrag für die Tagesbetreuung von Schulkindern“, eine Kosten- und Besuchsbestätigung der Einrichtung sowie Identitäts- und Einkommensnachweise ein. Bei Einkommenserhöhungen oder Änderungen in der Haushaltszusammensetzung sind Aktualisierungen umgehend zu melden. Diese durchdachte Förderstruktur garantiert eine unbürokratische Bearbeitung und verlässliche Unterstützung für Familien in Wien.

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