Zuschuss

Zuschuss zum laufenden Betrieb eines Kinderschutzzentrums

Das Land Oberösterreich fördert teilfinanziert den laufenden Betrieb von Kinderschutzzentren in Oberösterreich, die kostenlose Beratung, Therapie und Prozessbegleitung für gewaltbetroffene Minderjährige anbieten. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Soziales Gesundheit Kinder und Jugendliche Beratung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.12.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Teilfinanzierung des laufenden Betriebs von Kinderschutzzentren mit Sitz in Oberösterreich, die Minderjährige, die von körperlicher oder psychischer Gewalt oder sexuellem Missbrauch betroffen sind, unentgeltlich durch spezialisierte Psychologen, Psychotherapeuten und Sozialarbeiter beraten, therapieren und bei Prozessen begleiten und dabei die Helfersysteme unterstützen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Positiver Eignungsfeststellungsbescheid
  • Positives Bedarfsprüfungsergebnis
  • Einhaltung der Qualitätskriterien
  • Teilnahme an Jahreszielgesprächen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aktueller Vereinsregisterauszug
  2. Letzter satzungsgemäß unterfertigter Jahresabschluss
  3. Finanzplan für den Förderungszeitraum
  4. Aktueller Eignungsfeststellungsbescheid

Beschreibung

Das Land Oberösterreich unterstützt gemeinnützige Organisationen bei der Teilfinanzierung des laufenden Betriebs von Kinderschutzzentren mit Sitz in Oberösterreich. Ziel dieser Förderung ist es, Minderjährigen, die von körperlicher oder psychischer Gewalt beziehungsweise sexuellem Missbrauch betroffen sind, unentgeltlich Hilfe anzubieten. Spezialisierte Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen und Sozialarbeiter:innen leisten in den Zentren vertrauliche Beratung, therapeutische Begleitung sowie psychosoziale und juristische Prozessunterstützung. Darüber hinaus wird das regionale Helfersystem nachhaltig gestärkt und ein multiprofessioneller Austausch sichergestellt. Durch den kontinuierlichen Betrieb entsteht ein niederschwelliges Angebot, das Kindern und Jugendlichen in akuten Krisensituationen rasche und professionell abgestimmte Unterstützung gewährt.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, da keine Fristen einzuhalten sind. Fördervoraussetzungen umfassen einen positiven Eignungsfeststellungsbescheid, ein positives Ergebnis der Bedarfsprüfung sowie die Einhaltung festgelegter Qualitätskriterien und die Teilnahme an Jahreszielgesprächen. Dem Antrag sind ein aktueller Vereinsregisterauszug, der zuletzt satzungsgemäß unterfertigte Jahresabschluss, ein detaillierter Finanzplan für den Förderungszeitraum und der gültige Bescheid über die Eignungsfeststellung beizulegen. Die Bearbeitung erfolgt kostenfrei. Durch begleitende Dokumentation mittels des PSYBE-Programms sowie fachaufsichts- und qualitätssichernde Besuche wird die ordnungsgemäße Mittelverwendung gewährleistet und eine transparente Förderkontrolle sichergestellt.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.