Zuschuss

Zuschuss zur Erlangung einer Lenkerberechtigung für Menschen mit Behinderung

Zuschuss zu den Führerscheinkosten für Menschen mit Behinderung, wenn der Führerschein für den Antritt oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit notwendig ist. Anträge jederzeit möglich.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien

Förderziel

Förderung des Erwerbs einer Lenkerberechtigung zur Aufnahme oder Sicherung einer Erwerbstätigkeit für Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können.

Förderfähige Ausgaben

  • Führerscheinkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Grad der Behinderung ≥ 50 %
  • Benötigung der Lenkerberechtigung für Erwerbstätigkeit

Beschreibung

Zuschuss zur Erlangung einer Lenkerberechtigung für Menschen mit Behinderung unterstützt in Wien lebende privat versicherte Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % oder einer dauerhaften Schwerbehinderung, die öffentliche Verkehrsmittel aus körperlichen Gründen nicht zumutbar nutzen können. Die Förderung gewährt einen Zuschuss zu den Führerscheinkosten, sofern der Führerschein für den Antritt oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlich ist. Voraussetzungen sind neben dem Nachweis der Behinderung (§ 2 Abs. 1 und 3 BEinstG sowie § 10a Abs. 3 BEinstG) auch die fachärztliche Bestätigung indispensabler Verkehrsteilnahme und ein schriftlicher Antrag beim Sozialministeriumservice, der jederzeit und unbegrenzt eingereicht werden kann. Zielgruppe sind alle begünstigten Personen nach den maßgeblichen Gesetzen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit. Über die Förderhöhe entscheidet das Sozialministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Mit dieser Fördermaßnahme sollen nachhaltige Erwerbschancen geschaffen und bestehende Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Die Abwicklung erfolgt unkompliziert über den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung, eine Koordinationsstelle im Sozialministeriumservice begleitet Antragstellende bis zur Auszahlung. Durch die gezielte Mobilitätsförderung wird barrierefreie Teilhabe am Arbeitsmarkt gestärkt und ein Beitrag zur umfassenden Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Soziales und Arbeit geleistet.

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