Zuschuss

Zuschuss zur Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen in Oberösterreich (Alten- und Pflegeheime)

Zuschuss zur Kurzzeitpflege in stationären Alten- und Pflegeheimen in Oberösterreich mit Kostenübernahme bis zu 37,11 € pro Tag und max. 21 Tagen pro Kalenderjahr. Anträge sind bis sechs Monate nach Aufenthaltsende möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Fördersumme: 37,11 € pro Kurzzeitpflegetag bis zu 21 Tage pro Kalenderjahr
Projektdauer: 3 Monate

Förderziel

Förderung von Kurzzeitpflegeaufenthalten in bewilligten Alten- und Pflegeheimen in Oberösterreich zur Entlastung pflegender Angehöriger und Absicherung bei vorübergehendem Pflegebedarf.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der Kurzzeitpflege

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kurzzeitpflegeaufenthalt in einem bewilligten Alten- und Pflegeheim in Oberösterreich
  • Einkommen darf bestimmte Höchstgrenzen (doppelter Ausgleichszulagenrichtsatz) nicht überschreiten
  • Rechtmäßiger und tatsächlicher Aufenthalt im Bundesland Oberösterreich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag (Formular SGD-So/E-61)
  2. Aktuelle Einkommensnachweise der Antragstellenden und ggf. des Ehegatten bzw. eingetragenen Partners
  3. Aktuelle Meldebestätigung
  4. Rechnung des Alten- und Pflegeheims inkl. Zahlungsbestätigung

Beschreibung

Der Zuschuss unterstützt Kurzzeitpflegeaufenthalte in anerkannten Alten- und Pflegeheimen Oberösterreichs, um pflegende Angehörige zu entlasten und Versorgungslücken bei vorübergehendem Pflegebedarf zu schließen. Gefördert wird eine bis zu drei Monate befristete Wohnunterbringung in stationären Einrichtungen gemäß § 64 Oö. Sozialhilfegesetz. Die Förderung leistet das Land Oberösterreich im Rahmen seiner Sozial-, Gesundheits- und Arbeitsförderung und trägt damit zur Attraktivierung und flächendeckenden Ausgestaltung des Kurzzeitpflegeangebots bei. Ziel ist, dass Hilfsbedürftige flexibel und bedarfsgerecht abgesichert sind, während Angehörige Zeit für Erholung oder andere Verpflichtungen erhalten.

Berechtigt sind privat versicherte Personen mit rechtmäßigem und tatsächlichem Aufenthalt in Oberösterreich, deren Einkommen bestimmte Höchstgrenzen (doppelter Ausgleichszulagenrichtsatz) nicht überschreitet. Die Förderung übernimmt Kosten bis zu 37,11 € pro Kurzzeitpflegetag für maximal 21 Tage pro Kalenderjahr. Anträge sind bis sechs Monate nach Ende des Aufenthalts beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales, einzureichen. Erforderliche Unterlagen sind das Formular SGD-So/E-61, aktuelle Einkommensnachweise, Meldebestätigung sowie die Heimrechnung mit Zahlungsnachweis. Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung auf ein inländisches Konto, Ausnahmen sind bar möglich. Sofern die Haushaltsmittel im jeweiligen Landeshaushalt vorgesehen sind, besteht eine fortlaufende Fördermöglichkeit ohne gesonderte Frist für die Antragsstellung.

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