Zuschuss

Zuschuss zur Lernmittelfreiheit für private Ersatzschulen in Bayern

Zuschuss für private Ersatzschulen in Bayern zur Finanzierung von Schulbüchern bei gewährter Lernmittelfreiheit. Anträge sind jeweils bis zum 01.06. eines Jahres möglich.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Fördersumme: 12 € bzw. 26,67 € pro Schülerin und Schüler und Schuljahr, abweichend bei Grund-, Mittel- und Förderschulen 18 € bzw....
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung privater Träger des Schulaufwands bei der Finanzierung von Schulbüchern durch pauschalierte Zuweisungen pro Schülerin und Schüler und Schuljahr, sofern Lernmittelfreiheit in gleicher Form wie an öffentlichen Schulen gewährt wird.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der Lernmittelfreiheit (Finanzierung von Schulbüchern)

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gewährung von Lernmittelfreiheit wie an öffentlichen Schulen
  • Kostenfreie leihweise Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Schulbüchern

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular

Beschreibung

Der Zuschuss zur Lernmittelfreiheit für private Ersatzschulen in Bayern unterstützt gemeinnützige Träger:innen privater Ersatzschulen bei der kostenfreien Bereitstellung von Schulbüchern für ihre Schüler:innen. Gefördert werden Ausgaben, die im Rahmen der Lernmittelfreiheit entstehen, sofern diese in gleicher Weise wie an öffentlichen Schulen gewährt wird. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Interessenverbände und sonstige gemeinnützige Organisationen mit schulaufsichtlicher Genehmigung in Bayern. Der Antrag ist jeweils bis zum 01.06. eines Jahres beim Bayerischen Landesamt für Schule einzureichen, um die Förderung im kommenden Schuljahr sicherzustellen. Die Laufzeit der Zuwendung beträgt 12 Monate und gliedert sich in zwei Auszahlungen: zwei Drittel zu Beginn und ein Drittel im zweiten Schulhalbjahr.

Die pauschalierten Zuweisungen belaufen sich auf 12 € bzw. 26,67 € pro Schüler:in und Schuljahr, abweichend 18 € bzw. 40 € für Grund-, Mittel- und Förderschulen. Grundlage für die Berechnung sind die amtlichen Schülerzahlen des vorangegangenen Schuljahres. Voraussetzung ist die kostenfreie, leihweise Versorgung der Lernenden mit Schulbüchern. Als Nachweis ist das ausgefüllte Antragsformular einzureichen, das beim Bayerischen Landesamt für Schule erhältlich ist. Ziel des Programms ist es, private Ersatzschulen in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit zu entlasten und Chancengleichheit im Zugang zu Lehrmaterialien zu fördern. Durch diese Förderung wird eine hochwertige schulische Versorgung gewährleistet und der Verwaltungsaufwand für die Lernmittelausleihe effizient gestaltet.

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