Zuschuss zur Tagespflege für betreuungs- oder pflegebedürftige Personen
Förderung der Tagespflege für betreuungs- oder pflegebedürftige Personen in Tirol mit bis zu 50 % Zuschuss auf die Nettonormkostensätze und Zuschuss für Fahrtendienste; Förderung für bis zu 200 Tage pro Jahr; Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Versorgung von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen im Land Tirol durch Tagespflegeleistungen in Alten- und Pflegeheimen sowie mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten einschließlich entgeltlicher Fahrtendienste, um die Pflegebedürftigen zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Förderfähige Ausgaben
- Nettonormkostensätze für Tagespflegeleistungen
- Fahrtkostenzuschuss für entgeltliche Fahrtendienste
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach den Bestimmungen des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes Gleichgestellte
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Bezug eines Pflegegeldes nach dem Bundespflegegeldgesetz der Stufen 1 bis 7
- Betreuung und Pflege durch Angehörige und/oder mobile Pflege- und Betreuungsdienste im eigenen Haushalt oder anderen Privathaushalt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis Einkommen
- Nachweis Pflegegeld
Beschreibung
Das Landesförderprogramm in Tirol bezweckt die aktive Unterstützung pflege- und betreuungsbedürftiger Personen durch strukturierte Tagespflegeleistungen in Alten- und Pflegeheimen sowie bei mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten. Gefördert werden sowohl die Nettonormkostensätze für die Tagespflege als auch die entgeltlichen Fahrtendienste, wobei ein Förderbeitrag von bis zu 50 % der landeseinheitlich festgelegten Sätze gewährt wird. Pro Kalenderjahr können bis zu 200 Tage Tagespflege gefördert werden. Damit wird einerseits die Versorgung von Pflegebedürftigen gesichert und andererseits die Entlastung pflegender Angehöriger gefördert. Die finanzielle Abwicklung erfolgt direkt zwischen dem Land Tirol und den Leistungserbringer:innen, sodass die Fördermittel unkompliziert zur Verfügung stehen.
Förderberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die Tagespflegeangebote gemäß Leistungsvereinbarung mit dem Land Tirol durchführen. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen oder entsprechend Gleichgestellte mit Hauptwohnsitz in Tirol, die Pflegegeld der Stufen 1 bis 7 beziehen und im eigenen Haushalt von Angehörigen oder mobilen Diensten betreut werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis des Einkommens sowie des Pflegegeldbezugs. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend ohne Fristende, wodurch flexibel auf individuelle Betreuungsbedarfe reagiert werden kann. Dieses Förderinstrument leistet einen bedeutenden Beitrag zur stabilen Versorgung und zur Entlastung des familiären Umfelds in der Region.
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