Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung
Zuschuss für die Organisation und Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung zuhause für betreuungs- und pflegebedürftige Personen mit Pflegegeldanspruch in Vorarlberg. Anträge unbefristet möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Personen mit Anspruch auf Pflegegeld durch Förderung der Kosten einer Personenbetreuung im häuslichen Umfeld.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für 24-Stunden-Betreuung durch Personenbetreuer:innen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses im Sinne des § 1 Abs. 1 Hausbetreuungsgesetz
- Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz oder entsprechenden landesgesetzlichen Bestimmungen
- Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung (bei Pflegegeldstufen 1–4 durch fachärztliche bzw. fachkundige Bestätigung nachzuweisen)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bundespflegegeld-Bescheid
- Ärztlicher Befund (bei Demenz)
Beschreibung
Zweck und Umfang der Förderung
Der Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung richtet sich an pflege- und betreuungsbedürftige Personen mit Anspruch auf Pflegegeld in Vorarlberg. Ziel ist es, die Organisation und Finanzierung einer rund-um-die-Uhr-Betreuung im häuslichen Umfeld zu erleichtern. Über einen unbefristeten, fortlaufend geöffneten Antragszeitraum können Privatpersonen einen finanziellen Beitrag zu den Kosten einer Personenbetreuung beantragen. Insbesondere Angehörige in den Pflegegeldstufen 1 und 2 profitieren von der Förderung, da sie durch eine fachärztliche bzw. fachkundige Bestätigung den Bedarf einer durchgehenden Betreuung nachweisen können.
Fördervoraussetzungen und Antragsunterlagen
Voraussetzung für die Bewilligung ist ein Betreuungsverhältnis im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes sowie ein gültiger Bescheid über den Anspruch auf Pflegegeld nach Bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen. Bei Demenzerkrankung ist ein ärztlicher Befund notwendig. Gefördert werden ausschließlich Ausgaben für die 24-Stunden-Betreuung durch qualifizierte Personenbetreuer:innen. Die Einreichung des Bundespflegegeld-Bescheids und gegebenenfalls eines fachärztlichen Gutachtens ermöglicht eine zügige Prüfung. Da die Frist unbefristet ist, kann der Antrag jederzeit gestellt werden. Interessierte können sich bei Bedarf beim zuständigen Fachbereich Senioren- und Pflegevorsorge des Landes Vorarlberg über weitere Details informieren und die erforderlichen Formulare anfordern.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.