Zuschuss

Zuwendung an den Salzburger Brandverhütungsfonds

Laufende Zuwendung des Landes Salzburg an den Salzburger Brandverhütungsfonds zur Förderung der Brandverhütung und Brandursachenermittlung im Land Salzburg. Gültig seit 06.05.2014, unbegrenzt.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
06.05.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Förderquote: 11%

Förderziel

Förderung der Brandverhütung und der Brandursachenermittlung im Land Salzburg durch Zuwendungen des Landes an den Brandverhütungsfonds.

Antragsberechtigt

  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuwendungen des Landes kommen nur in Betracht, soweit die Mittel des Fonds nicht aus den Erträgnissen des Fondsvermögens, aus Stiftungen oder aus sonstigen Zuwendungen und Einnahmen aufgebracht werden.
  • Zuwendungen des Landes sind sowohl mit 11 vH des Landesanteiles an der Feuerschutzsteuer als auch mit jenem Ausmaß limitiert, in welchem Mittel von den im Land Salzburg tätigen Feuerversicherungsunternehmungen aufgebracht werden.

Beschreibung

Die laufende Zuwendung des Landes Salzburg an den Salzburger Brandverhütungsfonds unterstützt seit dem 06.05.2014 Maßnahmen zur effizienten Brandverhütung und fundierten Brandursachenermittlung im Bundesland Salzburg. Öffentliche Einrichtungen und Stiftungen können als Träger:innen von Feuerwehr- und Katastrophenschutzprojekten von dieser Förderung profitieren. Mit einer Fördersumme in Höhe von 11 % des Landesanteils an der Feuerschutzsteuer werden gezielt Investitionen in technische Ausstattung, Schulungsmaßnahmen und Forschungsvorhaben zur Risikominimierung gefördert. Durch die kontinuierliche Bereitstellung von Mitteln sollen Feuerwehrorganisationen und andere Institutionen im Bereich Brandprävention in die Lage versetzt werden, moderne Präventionskonzepte umzusetzen und deren Wirkung durch qualifizierte Brandursachenermittler:innen zu überprüfen. Der Fonds agiert dabei als zentrale Anlaufstelle und koordiniert die Verteilung der finanziellen Mittel an geeignete Projektträger:innen.

Voraussetzung für eine Landeszuwendung ist, dass zunächst die Erträge aus dem Fondsvermögen, Stiftungsmittel oder sonstige Einnahmen ausgeschöpft werden. Darüber hinaus sind die Förderbeträge sowohl auf 11 % des Landesanteils an der Feuerschutzsteuer als auch auf den Umfang der Beiträge durch Feuerversicherungsunternehmen im Land Salzburg limitiert. Die Antragsstellung ist ganzjährig ohne Begrenzung möglich, wodurch Initiativen jederzeit realisiert werden können. Ziel ist es, das Sicherheitsniveau im Bevölkerungsschutz nachhaltig zu steigern und eine enge Zusammenarbeit zwischen Landesregierung, Feuerwehrverbänden und Forschungseinrichtungen zu gewährleisten. Die Rechtssicherheit basiert auf dem Gesetz zur Schaffung des Brandverhütungsfonds (LGBl Nr 76/1974 idgF), das die Grundlage für die Vergabe und Kontrolle der Fördermittel bildet.

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