Zuschuss

Zuwendung an die Internationale Anti-Korruptionsakademie (IACA)

Jährliche Zuwendung an die Internationale Anti-Korruptionsakademie (IACA) zur Stärkung der finanziellen Planungssicherheit und nachhaltigen Sicherstellung des Akademiebetriebs. Grundbeitrag 300.000 € p.a., bei Bedarf zusätzliche Zuwendungen bis zu 500.000 € p.a. (laufend, unbegrenzt).

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2024
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: 300.000 € pro Jahr (Grundbeitrag), bei Bedarf bis zu 500.000 € pro Jahr maximal

Förderziel

Stärkung der finanziellen Planungssicherheit sowie nachhaltige Sicherstellung des Akademiebetriebs der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) als führende internationale Organisation für Bildung, Training und akademische Forschung im Bereich der Korruptionsprävention.

Antragsberechtigt

  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abschluss des Zuwendungsvertrages gemäß § 3 Abs. 1 IACA-Unterstützungsgesetz

Beschreibung

Als führende internationale Organisation für Bildung, Training und akademische Forschung im Bereich der Korruptionsprävention erhält die Internationale Anti-Korruptionsakademie (IACA) in Wien eine jährliche Zuwendung. Diese dient der Absicherung der finanziellen Planung und gewährleistet den nachhaltigen Betrieb der Akademie. In den Themenfeldern gesellschaftlicher Zusammenhalt, Demokratieförderung sowie Aus- und Weiterbildung stärkt die Förderung das Engagement für Transparenz, integrative Bildungsangebote und grenzüberschreitende Kooperationen. Durch die kontinuierliche Unterstützung können Fachkonferenzen, e-Learning-Programme und interdisziplinäre Forschungsinitiativen entstehen, die weltweit Expertise in der Korruptionsbekämpfung bündeln.

Mit einem verlässlichen Grundbeitrag von 300.000 Euro pro Jahr und der Möglichkeit auf zusätzliche Zuwendungen bis zu insgesamt 500.000 Euro p. a. bietet der Zuschuss operative Flexibilität und langfristige Ressourcenplanung. Voraussetzung ist der Abschluss eines Zuwendungsvertrags gemäß § 3 Abs. 1 des IACA-Unterstützungsgesetzes. Die unbefristete Förderoption erlaubt die Antragstellung jederzeit und eröffnet Spielraum, um auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. So bleibt die Akademie als zentrale Institution in der internationalen Antikorruptionsarbeit handlungsfähig und trägt maßgeblich zur globalen Stärkung von Integrität, Rechtsstaatlichkeit und nachhaltiger Präventionsforschung bei.

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