Zuwendung des Bundes an die IRG zur Absicherung des österr.-jüdischen Kulturerbes
Zuwendung an die IRG zur nachhaltigen Realisierung eines lebendigen jüdischen Lebens mit Fokus auf Schutz und Erhalt des österreichisch-jüdischen Kulturerbes in Wien. Jährlicher Verwendungsnachweis bis 31.05. erforderlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuwendung an die Israelitische Religionsgemeinschaft zur nachhaltigen Realisierung eines lebendigen jüdischen Lebens mit folgenden Zielen: Schutz jüdischer Einrichtungen; Erhaltung und Pflege des gemeinsamen zukunftsorientierten österreichisch-jüdischen materiellen und immateriellen Kulturerbes; Aufrechterhaltung des jüdischen Gemeindelebens und seiner Struktur in Österreich; Dialog der Religionen; Förderung von Projekten mit und zugunsten der jungen Generation; Förderung von Initiativen des gesellschaftlichen Austausches und des Zusammenhalts.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsgrundlage ÖJKG (BGBl. Nr. 39/2021)
- Jährlicher Verwendungsnachweis bis zum 31.05. eines jeden Kalenderjahres
Beschreibung
Die Bundeszuwendung an die Israelitische Religionsgemeinschaft (IRG) in Wien zielt darauf ab, das österreichisch-jüdische Kulturerbe langfristig zu sichern und ein lebendiges jüdisches Gemeindeleben zu erhalten. Gefördert werden Maßnahmen zum Schutz historischer Kulturstätten sowie zur Pflege materieller und immaterieller Traditionen, um die Vielfalt jüdischer Identität in Österreich zu bewahren. Ein Schwerpunkt liegt auf interreligiösem Dialog und dem generationenübergreifenden Austausch: Projekte für junge Menschen sowie Initiativen zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts werden explizit unterstützt. Diese Förderung leistet einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung demokratischer Werte und zur Erhaltung kultureller Vielfalt in urbanen Räumen und trägt maßgeblich zur kulturellen und sozialen Infrastruktur Wiens bei.
Die Zuwendung erfolgt unbefristet als jährlicher Zuschuss an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Österreich und richtet sich insbesondere an die IRG sowie an jüdische Gemeinden in Wien. Fördervoraussetzung bildet das Bundesgesetz über die Absicherung des österreichisch-jüdischen Kulturerbes (ÖJKG, BGBl. Nr. 39/2021). Ein jährlicher Verwendungsnachweis bis zum 31. Mai stellt die zweckgebundene Verwendung sicher und dokumentiert erreichte Wirkungen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wobei Transparenz und Rechenschaftspflicht zentrale Prinzipien darstellen. Die bereitgestellten Mittel unterstützen planerische, konservatorische und gemeindebezogene Vorhaben und ermöglichen der jungen Generation, aktiv an der Bewahrung kultureller Traditionen mitzuwirken. Weitere Details zu Fördermodalitäten können im offiziellen Transparenzportal eingesehen werden.
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