Zuwendung für die Stadtteilkonferenz aus Mitteln der Magistratskanzlei
Jährliche Zuwendung der Magistratskanzlei Bremerhaven für Stadtteilkonferenzen zur Förderung der Bürgerbeteiligung. Anträge online jederzeit möglich. Verwendungsnachweis bis 15. März des Folgejahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die finanzielle Unterstützung der Stadtteilkonferenzen in Bremerhaven, um Bürgerbeteiligung und den Dialog zwischen Einwohner:innen, Kommunalpolitik und Verwaltung auf Quartiersebene zu stärken.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zweckgebundene Verwendung im Sinne des Haushaltsplans
- Erhebliches städtisches Interesse am Zuwendungszweck
- Gesicherte Gesamtfinanzierung nach Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Nachweis der ordnungsgemäßen Geschäftsführung und Mittelverwendung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular \"Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen\"
- Verwendungsnachweis (bis 15. März des Folgejahres)
Beschreibung
Die Zuwendung für die Stadtteilkonferenz aus Mitteln der Magistratskanzlei unterstützt jährlich die regionalen Stadtteilkonferenzen in Bremerhaven mit einem einmaligen oder laufenden Zuschuss. Träger:innen sind eingetragene Interessenverbände oder sonstige gemeinnützige Vereine, die als organisatorische Basis fungieren. Ziel dieser Förderung im Bereich Soziales, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie sowie Arbeit & Soziales ist es, die Bürger:innenbeteiligung zu intensivieren und den Dialog zwischen Einwohner:innen, Kommunalpolitik und Verwaltung auf Quartiersebene zu stärken. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich; die Mittelvergabe erfolgt nach Maßgabe des Haushaltsplans und im Rahmen städtischen Interesses.
Interessierte Stadtteilkonferenzen und ihre Sprecherteams können jederzeit online das Antragsformular „Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen“ einreichen. Für die Bewilligung ist eine zweckgebundene Mittelverwendung verbindlich, ebenso ein Nachweis über eine gesicherte Gesamtfinanzierung gemäß Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprinzipien. Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und nachvollziehbare Verwendung der Gelder sind durch einen Verwendungsnachweis bis spätestens 15. März des Folgejahres zu belegen. Diese Fördermaßnahme des Magistrats der Stadt Bremerhaven richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Organisationen und leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung lokaler Mitbestimmungsprozesse.
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