Zuschuss

Zuwendung - Herdenschutzmaßnahmen

Förderung von gelenkter Weideführung und Herdenschutzmaßnahmen auf Schaf- und Ziegenalmen in Tirol. Gefördert werden Pilotprojekte mit Fachberatungen, Ausbildungen, Zaunbau, Hirtenanstellungen, Infrastrukturinvestitionen sowie Maßnahmen zur Tiergesundheit und GPS-Tracking.

Umwelt-/Naturschutz Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
04.05.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Förderung von Maßnahmen der gelenkten Weideführung und des Herdenschutzes als Prävention vor Übergriffen großer Beutegreifer (Bär, Wolf, Luchs), insbesondere auf Schaf- und Ziegenalmen, um Bewirtschaftungspraktiken anzupassen, Mehraufwand abzufedern und wesentliche Erfahrungswerte in Pilotprojekten zu sammeln.

Förderfähige Ausgaben

  • Fachberatungen und Ausbildungen
  • Ankauf von Zaunmaterial und Errichtung von Zäunen
  • Hirtenanstellungen
  • Investitionen in Alminfrastruktur
  • Aufwendungen für die Tiergesundheit
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betreuung der Schafe durch Hirten auf den Projektalmen
  • Durchführung der gelenkten Weideführung
  • Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem Land Tirol

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloses Ansuchen mit Angaben zu Art, Größe und geplanter Bestoßung der Alm
  2. Anzahl der Almbewirtschafter samt Herkunftsort
  3. Darlegung der bisherigen Almbewirtschaftung und der geplanten Änderungen
  4. Aufstellung der erforderlichen Infrastruktur- und Materialkosten
  5. Aufstellung der bisherigen und voraussichtlichen Personalkosten
  6. Darlegung des Zeitplans

Beschreibung

Die Förderung für Herdenschutzmaßnahmen in Tirol richtet sich an Unternehmen, die Schaf- und Ziegenalmen durch gelenkte Weideführung und ergänzende Schutzvorkehrungen vor Übergriffen großer Beutegreifer (Bär, Wolf, Luchs) sichern möchten. Im Rahmen innovativer Pilotprojekte werden wesentliche Erfahrungswerte gesammelt, um Bewirtschaftungspraktiken anzupassen und den Mehraufwand abzufedern. Gefördert werden Fachberatungen und Ausbildungen, der Ankauf von Zaunmaterial sowie die Errichtung elektrifizierter oder raubtierabweisender Zäune. Darüber hinaus können Kosten für Hirtenanstellungen, Investitionen in die Alminfrastruktur, Maßnahmen zur Tiergesundheit und GPS-Tracking-Systeme für behirtete Nutztiere übernommen werden. Die wissenschaftliche Begleitung gewährleistet eine fachkundige Bewertung der Ergebnisse und die Erstellung integrativer Berichte, die als Grundlage für künftige Herdenschutzkonzepte dienen.

Interessent:innen sind Bewirtschafter:innen von Schaf- und Ziegenalmen in Tirol, die eine Umstellung auf gelenkte Weideführung planen und den Herdenschutz systematisch umsetzen möchten. Voraussetzung für eine Antragstellung ist die kontinuierliche Betreuung der Tiere durch Hirten, die Durchführung der gelenkten Weideführung sowie der Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem Land Tirol. Als förderfähige Ausgaben gelten unter anderem die Kosten für Beratung, Zaunbau, Personal sowie Infrastruktur und Technik. Ein formloses Ansuchen mit Angaben zu Almgröße, Betreuer:innen, bisheriger und geplanter Bewirtschaftung, Kostenaufstellungen und Zeitplan ist einzureichen. Anträge können fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Budgets gestellt werden; eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Abteilung wird spätestens im Herbst vor der nächstfolgenden Almsaison empfohlen.

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