Zuschuss

Zuwendung zu Einsatzkosten der Katastrophenbewältigung

Der Freistaat Bayern gewährt aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds Zuwendungen zur teilweisen Erstattung der Einsatzkosten von Feuerwehren, freiwilligen Hilfsorganisationen und Katastrophenschutzbehörden bei der Abwehr von Katastrophen.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Förderquote: 80% - 90%

Förderziel

Ausgleich unzumutbarer Belastungen durch die Pflicht zur Katastrophenhilfe gemäß Bayerischem Katastrophenschutzgesetz. Die Zuwendung soll die nachweisbaren Einsatzkosten (Personal- und Sachaufwendungen, Fremdkosten, Sonderaufwendungen) ausgleichen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Abwehr einer von der Katastrophenschutzbehörde festgestellten Katastrophe entstanden sind.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen (fortgewährte Leistungen, Verdienstausfallentschädigungen)
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Einsatzentschädigungen
  • Kraftstoffkosten
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten, die bereits durch andere Mittel ausgeglichen wurden

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aufwendungen müssen in direktem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Katastrophe stehen
  • Aufwendungen müssen notwendig sein, um Gefahr oder hohe Sachschäden zu vermeiden
  • Kosten müssen angemessen und effizient sein
  • Beauftragung Dritter nur zulässig, wenn durch Katastrophenschutzbehörde angeordnet oder Gefahr im Verzug

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Belege für alle Aufwendungen
  2. Formblatt oder Onlineantrag gemäß Richtlinien

Bewertungskriterien

  • Direkter Zusammenhang mit Katastrophenereignis
  • Notwendigkeit zur Gefahrenabwehr
  • Angemessenheit und Effizienz der Kosten

Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert über den Katastrophenschutzfonds die teilweise Erstattung der Einsatzkosten von Feuerwehren, freiwilligen Hilfsorganisationen und anderen zur Katastrophenhilfe Verpflichteten, wenn diese im direkten zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer von der Katastrophenschutzbehörde festgestellten Katastrophe geleistet wurden. Ziel ist der Ausgleich unzumutbarer finanzieller Belastungen gemäß Bayerischem Katastrophenschutzgesetz durch Übernahme von bis zu 90 % der nachgewiesenen Personal- und Sachaufwendungen sowie Sonderkosten. Gefördert werden etwa fortgewährte Leistungen, Verdienstausfallentschädigungen, Reisekosten, Kraftstoff- und Verpflegungsaufwand, Reparatur- und Ersatzbeschaffungen sowie Fremdkosten für beauftragte Dritte, sofern diese durch die Behörde angeordnet oder bei Gefahr im Verzug unvermeidbar waren. Nicht berücksichtigt werden Ausgaben, die bereits anderweitig ausgeglichen wurden.

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften, Katastrophenschutzbehörden sowie eingetragene gemeinnützige Organisationen in Bayern. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von regulär 80 %, in Ausnahmefällen bis zu 90 % der anrechenbaren Kosten. Eine Eigenbeteiligung variiert je nach Trägergröße (bis zu 7.000 € für kreisangehörige Gemeinden, bis zu 30.000 € für Landkreise und kreisfreie Gemeinden). Anträge können fortlaufend über das formgebundene Verfahren oder online eingereicht werden; als Nachweis sind umfassende Belege aller Aufwendungen vorzulegen. Die Vergabe richtet sich nach der Angemessenheit und Effizienz der Kosten sowie dem unmittelbaren Bezug zur Katastrophenabwehr. Entscheidungen trifft das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Rahmen der verfügbaren Mittel.

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