Zuschuss

Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe

Förderung für Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Es werden Zuschüsse bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 22.500 € pro Jahr gewährt. Anträge sind jeweils bis zum 31.10. des Vorjahres einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Fördersumme: bis zu 22.500 € pro Jahr
Förderquote: 50%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kontakt- und Informationsstellen bei Maßnahmen, mit denen die Bereitschaft zur Selbsthilfe gefördert, der Zugang zur Selbsthilfe erleichtert sowie die Qualität, Stabilität und Kontinuität der Arbeit von Selbsthilfegruppen gestärkt wird. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zur gesundheitlichen und sozialen Selbsthilfe.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Träger von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe sein
  • Leistungen müssen kostenlos und unabhängig von politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugung angeboten werden
  • Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten
  • Vorlage eines regionalen Bedarfs und eines vom Landesamt für Gesundheit und Soziales gebilligten Konzepts
  • Ausstattung mit fachlich qualifiziertem Personal (mindestens 0,5 Vollzeitstelle) und geeigneten Räumlichkeiten
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Beschreibung

In Mecklenburg-Vorpommern unterstützt das Land gemeinnützige Träger:innen von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe, um die Eigeninitiative in Gesundheits- und Sozialfragen zu stärken. Ziel der Förderung ist es, die Bereitschaft zur Selbsthilfe zu erhöhen, den Zugang zu entsprechenden Angeboten zu erleichtern und die Qualität, Stabilität sowie Kontinuität der Arbeit von Selbsthilfegruppen zu sichern. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Stiftungen sowie sonstige gemeinnützige Vereine, darunter Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, kommunale Gebietskörperschaften und kirchliche Körperschaften, die landesweit Kontakt- und Informationsstellen betreiben. Vorhandene Räumlichkeiten und fachlich qualifiziertes Personal sind dabei ebenso entscheidend wie die Unabhängigkeit von politischen, weltanschaulichen oder religiösen Einflüssen und der Schutz personenbezogener Daten.

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zur gesundheitlichen und sozialen Selbsthilfe mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Personalausgaben und Sachausgaben, maximal 22.500 € pro Jahr. Eine Eigenleistung von mindestens 10 % und eine gesicherte Gesamtfinanzierung sind erforderlich. Zudem muss ein regionaler Bedarf nachgewiesen und ein Konzept beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) gebilligt werden. Qualifiziertes Personal in einem Umfang von mindestens 0,5 Vollzeitstelle sowie geeignete Räumlichkeiten bilden die fachliche Basis. Anträge für das Folgejahr sind jeweils bis zum 31. Oktober beim LAGuS einzureichen. Mit dieser Förderung leistet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der Selbsthilfelandschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

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