Zuwendungen an Einrichtungen des Tierschutzes
Förderung von Tierheimen und Tierschutzeinrichtungen in Tirol zur Unterstützung des laufenden Betriebes (Tierarzt-, Futtermittel-, Pflegekosten) sowie für Investitionszuschüsse zur Herstellung und Instandhaltung. Anträge können laufend eingebracht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Diese Förderung richtet sich an Einrichtungen des Tierschutzes (Tierheime) zur Unterstützung des laufenden Betriebes (Tierarzt-, Futtermittel-, Pflegekosten usw.) für entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene, verwahrloste sowie von den Behörden beschlagnahmten oder abgenommenen Tieren. Weiters werden Investitionszuschüsse zur Herstellung und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen gewährt. Ziel dieser Förderung ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren.
Förderfähige Ausgaben
- Tierarztkosten
- Futtermittelkosten
- Pflegekosten
- Investitionskosten für Herstellung und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen
- Kosten für „Pet Buddy“-Kurse und Informationsangebote
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Errichtung bzw. Betreiben einer Einrichtung zum Tierschutz (Tierheim) nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 118/2004
- Betrieb durch fachkundige Personen
- Leistungen der Bewusstseinsbildung auf dem Gebiet des Tierschutzes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung bzw. Projektskizze (für Investitionszuschüsse)
- Schriftliches Förderansuchen, aus dem hervorgeht, wofür die Zuwendungen benötigt werden (für Betriebsförderung)
Beschreibung
In Tirol steht gemeinnützigen Organisationen eine kontinuierliche Fördermöglichkeit im Bereich Tierschutz, Energieeffizienz und Klimaschutz offen. Mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen werden sowohl laufende Betriebskosten von Tierheimen – etwa Tierarzt-, Futtermittel- und Pflegeaufwendungen – als auch Investitionen zur Herstellung und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen unterstützt. Darüber hinaus können Kosten für „Pet Buddy“-Kurse und weitere Informations- und Bildungsangebote gefördert werden, um das Bewusstsein in Schulen, Kindergärten und der Bevölkerung zu stärken. Ziel ist der nachhaltige Schutz des Lebens und des Wohlbefindens entlaufener, ausgesetzter oder behördlich beschlagnahmter Tiere sowie die Verbesserung der Energieeffizienz in den Einrichtungen.
Adressiert sind Tierheime und Tierschutzeinrichtungen in ganz Tirol, die gemäß Tierschutzgesetz (BGBl. I Nr. 118/2004) durch fachkundige Personen betrieben werden. Voraussetzung für die Zuwendung ist einerseits der Nachweis über fachliche Qualifikation und Tierschutzleistungen, andererseits eine Projektskizze für geplante Investitionen bzw. ein formloses Förderansuchen, das den Finanzierungsbedarf für den laufenden Betrieb erläutert. Anträge können ganzjährig eingereicht werden; die Entscheidung über die Zuerkennung und Auszahlung erfolgt quartalsweise. Mit diesem Förderinstrument lässt sich nicht nur die tägliche Arbeit von Tierschutzorganisationen nachhaltig absichern, sondern auch ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung in den Einrichtungen leisten.
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