Zuschuss

Zuwendungen an Einrichtungen des Tierschutzes

Förderung für Tierheime in Tirol zur Unterstützung des laufenden Betriebes und für Investitionszuschüsse zur Herstellung und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen. Laufende Anträge möglich.

Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol

Förderziel

Unterstützung von Einrichtungen des Tierschutzes (Tierheimen) zur Deckung laufender Betriebskosten (Tierarzt-, Futtermittel-, Pflegekosten) sowie Gewährung von Investitionszuschüssen für die Herstellung und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen. Ziel ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren.

Förderfähige Ausgaben

  • Tierarztkosten
  • Futtermittelkosten
  • Pflegekosten
  • Investitionskosten zur Herstellung und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Errichtung bzw. Betreiben einer Einrichtung zum Tierschutz (Tierheim) nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 118/2004
  • Betrieb durch fachkundige Personen
  • Leistungen der Bewusstseinsbildung auf dem Gebiet des Tierschutzes

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung bzw. Projektskizze
  2. Schreiben, aus dem hervorgeht, wofür die Zuwendungen benötigt werden (formloses Förderansuchen)

Beschreibung

Die „Zuwendungen an Einrichtungen des Tierschutzes“ in Tirol bieten gemeinnützigen Organisationen umfassende Zuschüsse zur Sicherstellung des laufenden Betriebes von Tierheimen. Gefördert werden unter anderem Tierarztkosten, Futtermittelausgaben und Pflegeaufwendungen für entlaufene, ausgesetzte, verwahrloste oder behördlich beschlagnahmte Tiere. Darüber hinaus stehen Investitionszuschüsse zur Herstellung und Instandhaltung von Tierschutzeinrichtungen bereit. Neben der praktischen Versorgung wird auch die Bewusstseinsbildung im Tierschutz unterstützt, beispielsweise durch „Pet Buddy“-Kurse und Informationsangebote für Bildungseinrichtungen. Das Ziel all dieser Maßnahmen ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren sowie die Stärkung des öffentlichen Verständnisses für artgerechte Tierhaltung.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Errichtung bzw. der Betrieb einer anerkannten Tierschutzeinrichtung gemäß Tierschutzgesetz (BGBl. I Nr. 118/2004) unter fachkundiger Leitung. Zusätzlich müssen Maßnahmen zur Sensibilisierung und Aufklärung im Bereich Tierschutz durchgeführt werden. Zur Antragstellung sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung bzw. Projektskizze sowie ein formloses Förderansuchen, das den Finanzierungsbedarf darlegt, einzureichen. Die Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden; Zuerkennung und Auszahlung erfolgen in vierteljährlichen Abständen. Durch diese kontinuierliche Unterstützungsstruktur wird sichergestellt, dass Tierheime in Tirol nachhaltig und bedarfsgerecht gefördert werden, um langfristig das Wohl der Tiere zu gewährleisten.

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