Zuschuss

Zuwendungen an Fachstellen für Sucht und Suchtprävention

Förderung von Fachstellen für Suchtberatung und -prävention in Niedersachsen; Anträge bis zum 30.06. des jeweiligen Förderjahres möglich.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das Land Niedersachsen unterstützt Fachstellen für Suchtberatung und Suchtprävention, um die Hilfen für Suchtgefährdete und Suchtkranke zu verbessern und die Aufgaben der Prävention, Beratung, Therapie, Rehabilitation sowie nachgehenden Betreuung sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützige Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege
  • Sonstige gemeinnützige Einrichtungen
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts als freie Träger
  • Bedarfsermittlung durch Region Hannover, Landkreis oder kreisfreie Stadt
  • Wissenschaftlich begründetes schriftliches Konzept
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Erläuterungen zur Antragstellung
  2. Antragsvordruck für die allgemeinen Daten
  3. Formular für den Ausgaben- und Finanzierungsplan
  4. Formular für den Stellenplan
  5. Erklärung zu Mehrfachförderungen
  6. Formular Personalblatt
  7. Fragebogen zur Evaluation RL Sucht

Beschreibung

In Niedersachsen werden Fachstellen für Suchtberatung und ‑prävention mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen gefördert, um das Hilfesystem für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen nachhaltig zu stärken. Träger:innen gemeinnütziger Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, sonstiger gemeinnütziger Organisationen sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts können institutionelle Zuwendungen beantragen. Ziel ist die Sicherstellung von Prävention, Beratung, Therapie, Rehabilitation und nachgehender Betreuung in Form niedrigschwelliger Angebote oder aufsuchender Arbeit. Die Höhe der Landesmittel richtet sich nach einem einwohnerabhängigen Berechnungsschlüssel und ermöglicht – insbesondere bei Arbeit mit substituierten Drogenabhängigen – eine Aufstockung zur Deckung zusätzlicher Personalkosten.

Voraussetzung für eine Förderung ist ein wissenschaftlich fundiertes Konzept, das den lokalen Bedarf nachweist und die Zusammenarbeit im Sozialpsychiatrischen Verbund berücksichtigt. Räumliche Ausstattung mit festen Öffnungszeiten, fachlich qualifiziertes Personal inklusive regelmäßiger Fort- und Weiterbildungen sowie eine tragfähige Finanzplanung sind unabdingbar. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten und Sachausgaben. Der Antrag ist jährlich bis zum 30. Juni beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einzureichen. Zur vollständigen Antragstellung gehören u. a. Erläuterungen zur Antragstellung, Vordrucke für allgemeine Daten sowie Ausgaben- und Finanzierungsplan, Stellenplan, Personalblatt, Erklärung zu Mehrfachförderungen und der Fragebogen zur Evaluation gemäß Richtlinie.

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