Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen – Agrarinvestitionsförderung (FRL-AFP)
Zuschüsse für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter landwirtschaftlicher Unternehmen im Saarland aus ELER- und GAK-Mitteln. Bis zu 40 % Zuschuss (max. 249 000 €), Junglandwirte und Kooperationen bis zu 50 % (max. 269 000 €). Anträge jährlich bis 1. Januar vor Maßnahmenbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung landwirtschaftlicher Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen. Ziel ist die Verbesserung der Produktions-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutz-Leistungen sowie der Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung im ländlichen Raum.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung, Erwerb und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
- Kauf neuer Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft (inkl. Software)
- Kauf neuer Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft
- Allgemeine Aufwendungen (Architektur- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen, Beratung, Lizenzen)
- Investitionen in Bewässerungsanlagen bei mindestens 15 % Wassereinsparung
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Produktionsrechten, Gesellschaftsanteilen oder Tieren
- Ersatzinvestitionen
- laufende Betriebsausgaben
- Ablösung von Verbindlichkeiten und Erbabfindungen
- unbare Eigenleistungen und Umsatzsteuer
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU gemäß EU-Definition
- mehr als 25 % Umsatzerlöse aus Bodennutzung oder bodengebundener Tierhaltung
- Mindestgröße nach ALG erreicht oder Betrieb mit kirchlichen/gemeinnützigen Zwecken
- Durchschnitt positive Einkünfte der letzten drei Steuerbescheide nicht überschritten
- Nachweis beruflicher Fähigkeiten und Vorwegbuchführung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Investitionskonzept
- Finanzierungsplan
- Kostenvoranschläge und Angebote
- Nachweis Prosperitätsgrenze (Steuerbescheide)
- Nachweis erfüllter besonderer Anforderungen
- amtliches Antragsformular
- Unterlagen zu Auswahlkriterien
Bewertungskriterien
- Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen
- Positive Eigenkapitalentwicklung
- Verbesserung der regionalen Wertschöpfung
- Nachweisfachlicher Weiterbildung
- Junglandwirt unter 40 Jahre
Beschreibung
Im Saarland fördert ein staatlich kofinanziertes Investitionsprogramm landwirtschaftliche Unternehmen bei der Anschaffung, Modernisierung und Erweiterung langlebiger Wirtschaftsgüter. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, die Wertschöpfung und die Umwelt- sowie Klimaschutzleistungen in der Agrarwirtschaft zu stärken. Gefördert werden insbesondere Baumaßnahmen, der Erwerb neuer Maschinen und Anlagen (innen und außen), einschlägige Software sowie baubegleitende Leistungen wie Architektur- und Ingenieurhonorare, Beratung und Lizenzen. Investitionen in Bewässerungssysteme sind bei einem nachweisbaren Wassereinsparpotenzial von mindestens 15 % ebenfalls förderfähig. Bei allen Einzelmaßnahmen wird eine Zuschussquote von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, junge Landwirt:innen und Kooperationsvorhaben können bis zu 50 % (max. 269.000 €) erhalten. Die Höchstfördersumme pro Antrag liegt bei 249.000 €.
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition, deren Betriebsschwerpunkt zu mindestens 25 % in Bodennutzung oder bodengebundener Tierhaltung liegt und die die im Durchschnitt der letzten drei Steuerbescheide nachgewiesene Prosperitätsgrenze nicht überschreiten. Voraussetzung ist der Nachweis beruflicher Qualifikation, eine formgerechte Vorwegbuchführung und die Einhaltung aller EU-, Landes- und GAK-Vorschriften. Anträge können jährlich bis zum 1. Januar vor Maßnahmenbeginn beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Ein mehrstufiges Punkteverfahren bewertet u. a. Verbesserungen der regionalen Wertschöpfung, Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen und Investitionen in Tier-, Umwelt- oder Klimaschutz. Ein überzeugendes Investitions- und Finanzierungskonzept sowie detaillierte Kostenvoranschläge sind einem vollständigen Antragspaket beizufügen.