Zuschuss

Zuwendungen an Tourismusverbände

Tourismusverbände in Tirol werden gefördert, um ihre gesetzlichen Aufgaben in der tourismusstrategischen Planung und bei qualitätsorientierten Regionsanliegen umfassend zu erfüllen. Gültig ab 04.06.2013, unbegrenzt.

Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
04.06.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol

Förderziel

Tourismusverbände werden in die Lage versetzt, ihre gesetzlichen Aufgaben insbesondere in den Bereichen der tourismusstrategischen Planung und der qualitätsorientierten Regionsanliegen umfassend zu erfüllen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Leistungsempfänger muss ein Tourismusverband mit Budgeterfordernissen sein.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Landesregierung Tirol stellt fortlaufend Zuwendungen in Form von Zuschüssen für Tourismusverbände bereit, welche als Körperschaften des öffentlichen Rechts operieren und über entsprechende Budgeterfordernisse verfügen. Ziel dieser Förderung ist es, Tourismusverbände in die Lage zu versetzen, ihre gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der tourismusstrategischen Planung sowie bei qualitätsorientierten Regionsanliegen vollumfänglich zu erfüllen. Projektskizzen und detaillierte Finanzierungspläne bilden die Basis für einen Förderantrag, der jederzeit eingereicht werden kann. Die bewilligten Mittel fließen in Maßnahmen zur Entwicklung nachhaltiger Tourismuskonzepte, regionaler Angebotsoptimierungen und die Sicherung hoher Qualitätsstandards in den Destinationen Tirols.

Mit der Unterstützung von öffentlichen Tourismusverbänden wird die regionale Entwicklung gestärkt und eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet. Die Förderung tritt seit dem 04. Juni 2013 in Kraft und ist zeitlich nicht befristet. Sie erstreckt sich auf Projekte zur strategischen Ausrichtung von Tourismusregionen und auf Initiativen, die den Dialog mit lokalen Akteur:innen befördern. Einreichende Institutionen profitieren von transparenten Entscheidungsverfahren, die auf den Vorgaben der Allgemeinen Förderrichtlinie des Landes Tirol basieren. Die Initiative trägt dazu bei, den Tiroler Tourismus im Sinne einer ganzheitlichen Regionalförderung nachhaltig weiterzuentwickeln und setzt Impulse für innovative Angebotsstrukturen, die sowohl Gästen als auch der einheimischen Bevölkerung zugutekommen.

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