Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie)
Land Mecklenburg-Vorpommern fördert den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur zur Stärkung regionaler Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit. Zuschuss bis zu 90 % möglich. Anträge vor Vorhabenbeginn beim LFI M-V einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Vorhaben für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, wenn sie für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind.
Förderfähige Ausgaben
- Erschließung und Ausbau von Gewerbeflächen
- Verkehrsanlagen und Anbindungsleitungen (Straße, Schiene, Wasser, Energie)
- Baunebenkosten (Architekten- und Ingenieurleistungen)
- Planungs- und Beratungsleistungen
- Investitionen in erneuerbare Energien und nachhaltige Infrastruktur
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Grundstückserwerb (außer in bestimmten Fällen)
- Kosten der Bauleitplanung
- Unterhalts-, Wartungs- und Betriebskosten
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhabenbeginn erst nach Antragstellung
- Notwendigkeit der Schaffung und Sicherung gewerblicher Arbeitsplätze
- Sicherung der Gesamtfinanzierung und der Folgekosten
- Einbindung in eine regionale Entwicklungsstrategie für erhöhte Förderquote
- Zweckbindungsfrist von grundsätzlich 25 Jahren nach Fertigstellung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan
- Vorantragsformular
- Planungsunterlagen bis HOAI Leistungsphase 3
- Nachweise zur Zweckbindung
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlicher Nutzen für die regionale Entwicklung
- Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsaspekte
- Interkommunale Kooperation
- Schaffung gewerblicher Arbeitsplätze
- Einbindung in regionale Entwicklungsstrategie
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit der Infrastrukturrichtlinie den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit. Gefördert werden Vorhaben zur Erschließung und Revitalisierung von Gewerbe- und Industriegebieten, den Ausbau von Verkehrs-, Energie-, Wasser- und Abwasseranlagen, die Modernisierung öffentlicher Tourismus- und Bildungseinrichtungen, Investitionen in erneuerbare Energien sowie die Errichtung oder Erweiterung von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen. Zuwendungsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen, Verbände sowie Zusammenschlüsse aus mindestens drei Partnern, darunter mindestens ein gewerbliches Unternehmen. Das Programm dient gezielt dem Erhalt und der Schaffung gewerblicher Arbeitsplätze und trägt zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien bei.
Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse und kann bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, in der Regel jedoch 60–75 %. Höhere Fördersätze werden gewährt, wenn das Vorhaben interkommunal umgesetzt wird, Klimaschutz- und Nachhaltigkeitskriterien erfüllt oder einen besonderen Beitrag zur Fachkräftesicherung leistet. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen und steuerbegünstigte Einrichtungen, die ihren Antrag vor Beginn der Arbeiten beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) einreichen. Förderfähige Kosten umfassen Bau- und Baunebenkosten, Planungs- und Beratungsleistungen sowie Investitionen in Forschung und erneuerbare Energien. Eine Zweckbindung von bis zu 25 Jahren sichert den langfristigen Erhalt der Infrastruktur. Interessierte Projektträger können detaillierte Richtlinien und Antragsformulare beim LFI M-V abrufen und Anträge bis zum 31. Dezember 2029 stellen.