Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie)
Förderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Unterstützung von Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur. Laufende Antragsstellung über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ausbau und Modernisierung wirtschaftsnaher Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und Verbesserung der Standortqualität.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Planungsleistungen
- Ingenieur- und Architektenleistungen
- Baumaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten
- Personalkosten außerhalb der Projektabwicklung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
- Planung und Realisierung eines Infrastrukturvorhabens in wirtschaftsrelevanten Bereichen
- Nachweis der Zweckbindung und Wirtschaftlichkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Eigenmittel
Bewertungskriterien
- Wirtschaftliche Bedeutung für die Region
- Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit
- Effizienz und Kosten-Nutzen-Relation
Beschreibung
Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie) stellt eine fortlaufend verfügbare Fördermöglichkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern dar, die Kommunen, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, Unternehmen, Genossenschaften sowie gemeinnützigen Organisationen und Interessenverbänden offensteht. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und die Verbesserung der Standortqualität durch den Ausbau und die Modernisierung wirtschaftsrelevanter Infrastruktur. Gefördert werden Investitionen in Bau- und Planungsleistungen sowie Ingenieur- und Architektenleistungen, die im Zusammenhang mit Projektumsetzungen in Bereichen wie Infrastruktur, Regionalförderung oder Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung stehen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis von Sitz oder Betriebsstätte im Fördergebiet, die Planung und Realisierung eines wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhabens sowie eine nachvollziehbare Zweckbindung und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme.
Die Höhe der Zuschüsse bemisst sich anhand der wirtschaftlichen Bedeutung für die Region, der Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit sowie der Effizienz in der Kosten-Nutzen-Relation. Nicht förderfähig sind dagegen laufende Betriebskosten und Personalkosten außerhalb der Projektabwicklung. Für die Antragstellung sind u. a. ein ausgefülltes Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Nachweis der Eigenmittel einzureichen. Der Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) nimmt Anträge kontinuierlich entgegen, bis die bereitgestellten Haushaltsmittel ausgeschöpft sind. Als zentrale Förderstelle des Wirtschaftsministeriums übernimmt das LFI die Bearbeitung und Bewilligung im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben und unterstützt auf diese Weise Investitions- und Modernisierungsvorhaben in der Region.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.