Zuwendungen für die Beschaffung von Omnibussen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Das Land Niedersachsen fördert den Kauf neuer und gebrauchter barrierefreier, umweltfreundlicher Omnibusse im ÖPNV. Anträge sind jährlich bis zum 31.05. für Anschaffungen im Folgejahr einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Niedersachsen unterstützt Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger beim Kauf von modernen, barrierefreien und umweltfreundlichen Bussen (neu und gebraucht) zur Einrichtung neuer Linien, Erweiterung und Verdichtung bestehender Linien sowie zur Ersatzbeschaffung im Linienverkehr in Niedersachsen.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungskosten für neue Omnibusse und Anhänger
- Anschaffungskosten für gebrauchte Omnibusse
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betrieb von Linienverkehr in Niedersachsen als Verkehrsunternehmen oder Fahrzeugvorhaltegesellschaft
- Positive Stellungnahme des Aufgabenträgers, dass die Förderung dem Nahverkehrsplan entspricht
- Fahrzeuge müssen Niederflurtechnik besitzen, wenn am Markt verfügbar
- Mindestens 51% Einsatz im Linienverkehr und jährliche Betriebsleistung von 30.000 Wagen-km (Minibusse 20.000)
- Ersatzbeschaffungen: zu ersetzende Omnibusse nach 10 Jahren mit >300.000 km (Minibusse 200.000 km)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Positive Stellungnahme des Aufgabenträgers
- Förderrichtlinie und Formulare
Beschreibung
Programm zur Busbeschaffung Das Land Niedersachsen stellt Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger:innen im öffentlichen Personennahverkehr Zuschüsse für die Anschaffung moderner, barrierefreier und umweltfreundlicher Omnibusse bereit. Gefördert werden sowohl Neufahrzeuge mit Diesel-, Elektro-, Hybrid- oder Erdgasantrieb als auch gebrauchte Busse bis zu einem Alter von fünf Jahren. Ziel ist die Einrichtung neuer Linien, die Erweiterung und Verdichtung bestehender Verkehre sowie die Ersatzbeschaffung von Altfahrzeugen. Anträge sind jährlich bis zum 31. Mai einzureichen, um eine Förderung für das folgende Kalenderjahr zu sichern.
Voraussetzung für die Bewilligung ist der Betrieb von Linienverkehren in Niedersachsen sowie eine positive Stellungnahme zum jeweiligen Nahverkehrsplan. Die Omnibusse müssen über Niederflurtechnik verfügen, sofern am Markt verfügbar, mindestens 51 % der jährlichen Fahrleistungen im Linienbetrieb erbringen (30.000 Wagen-km, bei Minibussen 20.000 Wagen-km) und für Ersatzbeschaffungen eine Laufleistung von über 300.000 km (Minibusse 200.000 km) nach zehn Betriebsjahren aufweisen. Gebrauchtfahrzeuge müssen die gültige Euro-Abgasnorm erfüllen. Neue Busse sind zehn Jahre (bei Minibussen sieben Jahre, alternativ fünf Jahre bei 250.000 km) zweckgebunden einzusetzen; die Bindung für Gebrauchtfahrzeuge reduziert sich um das Fahrzeugalter. Die Fördersätze betragen 40 % für Neufahrzeuge und 20 % für Gebrauchtfahrzeuge der zuwendungsfähigen Anschaffungskosten, einschließlich Anhänger. Alle Details finden sich in der Förderrichtlinie und den Antragsformularen der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH.