Zuwendungen für die Beschaffung von Omnibussen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Förderung der Beschaffung von Omnibussen für den öffentlichen Personennahverkehr in Niedersachsen durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Anträge laufend bei der LNVG einzureichen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Nahverkehrsunternehmen und Aufgabenträgern bei der Modernisierung und Erweiterung ihres Busfuhrparks zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten, effizienten, barrierefreien und nachhaltigen ÖPNV-Angebots in Niedersachsen.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Omnibussen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zulassung als Aufgabenträger oder Betreiber im ÖPNV in Niedersachsen
- Nachweis der Bedarfsplanung und Wirtschaftlichkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderrichtlinie (PDF)
- Antragsformular (PDF)
- Verwendungsnachweis (PDF)
Bewertungskriterien
- Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Fuhrparks
- Barrierefreiheit und Umweltverträglichkeit der Fahrzeugtechnik
Beschreibung
Das Programm zur Beschaffung von Omnibussen für den öffentlichen Personennahverkehr in Niedersachsen fördert öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, die ihren Busfuhrpark modernisieren oder erweitern möchten. Ziel ist die Schaffung eines bedarfsgerechten, effizienten, barrierefreien und umweltverträglichen ÖPNV-Angebots. Gefördert wird die Anschaffung neuer Omnibusse, wobei besonders wirtschaftliche und nachhaltige Fahrzeugtechnik im Fokus steht. Anträge können fortlaufend bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) eingereicht werden. Voraussetzung für eine Förderung ist die Zulassung als Aufgabenträger:in oder Betreiber:in im niedersächsischen ÖPNV sowie der Nachweis einer tragfähigen Bedarfsplanung und Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Die Zuschüsse werden als nicht rückwirkende Investitionsförderung gewährt und decken ausschließlich Anschaffungsaufwendungen für Omnibusse ab; Betriebskosten bleiben unberücksichtigt. Zur Antragstellung sind die Förderrichtlinie, das Antragsformular und der Verwendungsnachweis in der jeweils aktuellen Fassung beizufügen. Die Vergabe erfolgt auf Basis klar definierter Bewertungskriterien, darunter die Effizienz des Fuhrparks sowie die Barrierefreiheit und Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge. Durch diese Förderung unterstützt das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Nahverkehrsunternehmen und kommunale ÖPNV-Aufgabenträger:innen dabei, attraktive Mobilitätsangebote umzusetzen und einen zukunftsfähigen öffentlichen Personennahverkehr in ganz Niedersachsen sicherzustellen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.