Zuschuss

Zuwendungen für Erosionsschutzmaßnahmen

Zuwendungen für Erosionsschutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern für Unternehmen, Privatpersonen und Existenzgründer. Anträge jährlich bis 31.12. möglich. Merkblatt und Richtlinie online verfügbar.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 01.01.2023
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Im Rahmen der Erosionsschutzrichtlinie fördert das Programm die Anlage und nachhaltige Bewirtschaftung von Erosionsschutzflächen sowie den Einsatz von Strip-Till- und Direktsaatverfahren zum Schutz vor Bodenerosion in Mecklenburg-Vorpommern.

Förderfähige Ausgaben

  • Anlage von Erosionsschutzflächen
  • Etablierung von Strip-Till- und Direktsaatverfahren
  • Pflege und Erhaltung der Schutzflächen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für nicht-anerkannte Kulturen
  • Bodenaushub außerhalb der Antragsflächen
  • Investitionen ohne Bezug zum Erosionsschutz

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Nachweis landwirtschaftlicher Tätigkeit
  • Zuständige Bewilligungsbehörde: StALU
  • Einhaltung der Erosionsschutzrichtlinie und des Merkblatts FP 532-533
  • Antragstellung bis 31.12. des Vorjahres

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Lageplan der Flächen
  3. Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit
  4. Betriebsnummer
  5. Verpflichtungserklärung

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit der Maßnahme
  • Flächenpotential für Erosionsschutz
  • Vollständigkeit der Unterlagen

Beschreibung

Das Programm Zuwendungen für Erosionsschutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern zielt darauf ab, Bodenerosion durch standortgerechte Bewirtschaftung zu verhindern. Es ist Teil der Agrarförderung im Themenfeld Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung und wird als Zuschuss vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes gewährt. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe aller Größen, Privatperson:innen und Existenzgründer:innen mit Betriebssitz und Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern. Vorrangige Fördergegenstände sind die Anlage von Erosionsschutzflächen, die Einführung von Strip-Till- und Direktsaatverfahren sowie die laufende Pflege bestehender Schutzstreifen nach den Vorgaben der Erosionsschutzrichtlinie und des Merkblatts FP 532-533.

Die Zuwendung deckt 100 % der förderfähigen Ausgaben ab. Gefördert werden Kosten für die Einrichtung und Erhaltung von Schutzstreifen und Mulchsystemen; nicht förderfähig sind Aufwendungen für nicht anerkannte Kulturen, Bodenaushub außerhalb der Antragflächen oder Investitionen ohne Bezug zum Erosionsschutz. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu zwölf Monate. Förderanträge sind jährlich bis zum 31. Dezember des Vorjahres vor Beginn des Verpflichtungszeitraums bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (StALU) einzureichen. Zahlungsanträge müssen bis zum 15. Mai des Verpflichtungsjahres gestellt werden. Erforderliche Unterlagen sind das ausgefüllte Antragsformular, ein Lageplan der Flächen, ein Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit, die Betriebsnummer und eine Verpflichtungserklärung. Die Auswahl erfolgt anhand von Dringlichkeit, Flächenpotential und Vollständigkeit der Unterlagen, um mittelfristig eine nachhaltige und erosionsarme Bewirtschaftung Ackerflächen sicherzustellen.

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