Zuschuss

Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen (Richtlinien FGTS)

Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung von freiwilligen Ganztagsschulen im Saarland zur Verbesserung der Ganztagsangebote. Anträge für das folgende Schuljahr sind jährlich bis zum 15. April einzureichen.

Bildung Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Fördersumme: bis zu 38.000 € pro Gruppe und Schuljahr
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung von Bildungs- und Betreuungsangeboten an Freiwilligen Ganztagsschulen im Saarland zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Qualitätssicherung ganztägiger Bildungsangebote sowie zur Abdeckung von Personal- und Gemeinkosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten für pädagogisches Personal
  • Gemeinkostenpauschale bis 10% der Personalkosten
  • Honorarkosten für Projekte mit außerschulischen Partnern
  • Sachkosten und Materialkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bereitstellung, Ausstattung und Bewirtschaftung von Räumen
  • Kosten für Mittagessen und sonstige Verpflegung
  • Eintrittsgelder und Schülerfahrtkosten
  • Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Trägerschaft im Saarland als Schulträger, öffentlicher oder freier Jugendhilfeträger oder rechtsfähige Vereinigung
  • Einreichung des Antrags bis zum 15. April eines jeden Jahres
  • Vorlage eines Finanzierungsplans gemäß Mustervorgabe
  • Erstellung eines pädagogischen Konzepts/konzeptionellen Planungsinstrumentes
  • Mindestteilnehmerzahl: 10 Schülerinnen und Schüler (bei Förderschulen 5)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Finanzierungsplan nach Mustervorgabe
  2. Pädagogisches Konzept/konzeptionelle Planung der FGTS
  3. Angaben zur Gruppengröße und Teilnehmerzahl
  4. Erweitertes Führungszeugnis bei erstmaligem Personaleinsatz

Bewertungskriterien

  • Qualität und Vollständigkeit des pädagogischen Konzepts
  • Übereinstimmung mit den Richtlinien FGTS
  • Bedarf und Personalisierung des Angebotes
  • Vollständigkeit der Antragsunterlagen

Beschreibung

Das Förderprogramm „Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen (Richtlinien FGTS)“ des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) im Saarland unterstützt Schulträger:innen, Träger:innen der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie geeignete rechtsfähige Vereinigungen dabei, qualitativ hochwertige Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen aufzubauen und fortzuführen. Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, pädagogische Betreuungsstrukturen zu stärken und die Personalisierung des Angebots sicherzustellen. Gefördert werden Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen für Gruppen ab zehn Teilnehmenden (bei Förderschulen ab fünf), die Lernzeiten, Freizeitmodule und außerschulische Projekte in einem verlässlichen Rahmen miteinander verzahnen. Der Förderzeitraum umfasst jeweils 12 Monate und orientiert sich am Schuljahreszyklus.

Die Antragstellenden reichen bis zum 15. April eines jeden Jahres einen vollständigen Antrag bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde ein. Dieser muss einen Finanzierungsplan gemäß Mustervorgabe und ein pädagogisches Konzept als konzeptionelles Planungsinstrument enthalten. Anrechenbare Ausgaben sind u. a. Personalkosten für pädagogisches Personal, eine Gemeinkostenpauschale von bis zu 10 % der Personalkosten, Honorarkosten für Projekte mit externen Partner:innen sowie Sach- und Materialkosten. Nicht förderfähig sind Räume, Mittagsverpflegung, Schülerfahrtkosten oder Schuldenausgleich. Pro Gruppe und Schuljahr können bis zu 38 000 € bewilligt werden, zudem erhält jedes Langzeitangebot bis zu 1 000 € für außerschulische Projekte. Die Auswahl erfolgt auf Basis der Vollständigkeit und Qualität des pädagogischen Konzepts, der Einhaltung der Richtlinien sowie des differenzierten Bedarfsnachweises.

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