Zuschuss

Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung)

Das Land NRW gewährt Kommunen in Nordrhein-Westfalen Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen zur Schaffung und zum Erhalt zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen; bis zu 70% für Sanierungsmaßnahmen; paus...
Förderquote: 70% - 90%

Förderziel

Förderziel ist die Schaffung und Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt sowie der Erhalt bestehender Plätze in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege durch Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen, Sanierungen, Ersteinrichtung, Erschließung und Ausstattung geeigneter Räume.

Förderfähige Ausgaben

  • Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen (inklusive Ersteinrichtung und Erschließung geeigneter Räume)
  • Sanierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands
  • Ausstattungsmaßnahmen in Innen- und Außenbereichen
  • Investive Maßnahmen in der Wohnung von Tagespflegepersonen
  • Schaffung und Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze in Tagespflege

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Grundstückserwerb

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Kindertageseinrichtung muss nach dem Kinderbildungsgesetz NRW förderfähig sein oder privat-gewerblich geführt werden
  • Investive Maßnahmen in der Kindertagespflege nur für Tagespflegepersonen, die durch örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder privat-gewerbliche Träger vermittelt sind
  • Keine Förderung für Grundstückserwerb

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag des Jugendamtes
  2. Finanzierungsplan des Jugendamtes
  3. Antrag des Trägers
  4. Kostenaufstellung
  5. Kostengliederung Bau (Anlage 4a)
  6. Kostengliederung Ausstattung (Anlage 4b)

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Kommunale Jugendämter als Träger:innen der öffentlichen Jugendhilfe erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der direkt an kommunale und freie Träger:innen von Kindertageseinrichtungen sowie an qualifizierte Tagespflegepersonen weitergeleitet wird. Ziel ist die Schaffung und Inbetriebnahme neuer Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt sowie der langfristige Erhalt bestehender Betreuungsangebote. Gefördert werden dabei Neubau-, Aus- und Umbaumaßnahmen inklusive Ersteinrichtung und Erschließung geeigneter Räume, Sanierungen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit sowie Ausstattungsvorhaben in Innen- und Außenbereichen. Auch investive Maßnahmen in den Räumlichkeiten von Tagespflegepersonen, die durch örtliche oder privat-gewerbliche Träger:innen vermittelt sind, gehören zum Förderumfang.

Die Zuschussquote beträgt je nach Maßnahme bis zu 90 % bei Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen sowie bis zu 70 % bei Sanierungsarbeiten; für Tagespflegeplätze wird eine pauschale Förderung von 575 EUR pro Kind, maximal 2.875 EUR je Pflegeperson, gewährt. Nicht förderfähig bleibt der Erwerb von Grundstücken. Anträge sind fristgerecht bei den Landesjugendämtern des LWL (Westfalen-Lippe) oder LVR (Rheinland) einzureichen und müssen neben dem Antrag des Jugendamtes einen Finanzierungsplan, den Trägerantrag, eine detaillierte Kostenaufstellung sowie die Kostengliederungen für Bau (Anlage 4a) und Ausstattung (Anlage 4b) enthalten. Interessierte Kommunen und Träger:innen sollten die aktuellen Einreichungsfristen der obersten Landesjugendbehörde beachten, um von den attraktiven Förderbedingungen zu profitieren.

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