Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Förderung für die Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen (Mini-Balkonkraftwerke) in Mecklenburg-Vorpommern für Mietende mit Erstwohnsitz. Zuschuss bis zu 500 EUR pro Anlage.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Mietende in Wohngebäuden mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern bei der Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur eigenständigen Teilversorgung.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung und Installation der PV-Anlage
Nicht förderfähige Ausgaben
- Gebrauchte Geräte, Prototypen und reparierte Geräte
- Weiterverkauf neuer Geräte unter Privatpersonen
- Zubehörteile und Umbausätze
- Eigenleistungen
- Hilfeleistungen Dritter
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
- Mietende in Wohngebäuden
- Kauf und Installation der PV-Anlage nach dem 07.11.2022
- Mindestleistung 200–600 W Anschlussleistung
- Meldung an Netzbetreiber und Marktstammdatenregister
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kopie der Rechnung über den Kauf der PV-Anlage
- Foto der installierten Anlage
- Kopie des Personalausweises
- Kopie der EC-Karte
Bewertungskriterien
- Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge
Beschreibung
Das Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewährt Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Land, die in Mietwohnungen leben, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 500 EUR für die Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen (Mini-Balkonkraftwerke). Ziel der Förderung ist der Ausbau erneuerbarer Energien und die eigenständige Teilversorgung. Gefördert werden Neuanschaffungen mit einer Anschlussleistung von 200 W bis 600 W, die nach dem 07.11.2022 erworben und in Betrieb genommen wurden. Das Programm stärkt das Engagement klimabewusster Mieter:innen und schafft Anreize für private Investitionen in nachhaltige Energielösungen.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister sowie die Zustimmung der Vermieter:innen oder der Wohnungseigentümergemeinschaft und gegebenenfalls der Denkmalschutzbehörde. Die Anlage muss mindestens zwei Jahre im Eigentum verbleiben; eine wirtschaftliche Nutzung oder EEG-Vergütung ist ausgeschlossen. Anträge sind nach vollständiger Installation einzureichen und beinhalten das ausgefüllte Antragsformular, Kopien von Rechnung, Foto der montierten PV-Anlage, Personalausweis- und EC-Kartenauszug. Die Auswahl erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen vollständigen Anträge bis zum 31.12.2025 bzw. bis zur Erschöpfung der Haushaltsmittel. Die Abwicklung erfolgt über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.