Zuschuss

Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Förderung für die Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen (Mini-Balkonkraftwerke) in Mecklenburg-Vorpommern für Mietende mit Erstwohnsitz. Zuschuss bis zu 500 EUR pro Anlage.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Fördersumme: Bis zu 500 EUR pro Anlage und Wohnungseinheit
Projektstart ab: 07.11.2022

Förderziel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Mietende in Wohngebäuden mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern bei der Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur eigenständigen Teilversorgung.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung und Installation der PV-Anlage

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Gebrauchte Geräte, Prototypen und reparierte Geräte
  • Weiterverkauf neuer Geräte unter Privatpersonen
  • Zubehörteile und Umbausätze
  • Eigenleistungen
  • Hilfeleistungen Dritter
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Mietende in Wohngebäuden
  • Kauf und Installation der PV-Anlage nach dem 07.11.2022
  • Mindestleistung 200–600 W Anschlussleistung
  • Meldung an Netzbetreiber und Marktstammdatenregister
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Kopie der Rechnung über den Kauf der PV-Anlage
  3. Foto der installierten Anlage
  4. Kopie des Personalausweises
  5. Kopie der EC-Karte

Bewertungskriterien

  • Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge

Beschreibung

Das Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewährt Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Land, die in Mietwohnungen leben, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 500 EUR für die Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen (Mini-Balkonkraftwerke). Ziel der Förderung ist der Ausbau erneuerbarer Energien und die eigenständige Teilversorgung. Gefördert werden Neuanschaffungen mit einer Anschlussleistung von 200 W bis 600 W, die nach dem 07.11.2022 erworben und in Betrieb genommen wurden. Das Programm stärkt das Engagement klimabewusster Mieter:innen und schafft Anreize für private Investitionen in nachhaltige Energielösungen.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister sowie die Zustimmung der Vermieter:innen oder der Wohnungseigentümergemeinschaft und gegebenenfalls der Denkmalschutzbehörde. Die Anlage muss mindestens zwei Jahre im Eigentum verbleiben; eine wirtschaftliche Nutzung oder EEG-Vergütung ist ausgeschlossen. Anträge sind nach vollständiger Installation einzureichen und beinhalten das ausgefüllte Antragsformular, Kopien von Rechnung, Foto der montierten PV-Anlage, Personalausweis- und EC-Kartenauszug. Die Auswahl erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen vollständigen Anträge bis zum 31.12.2025 bzw. bis zur Erschöpfung der Haushaltsmittel. Die Abwicklung erfolgt über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Antrag starten →