Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes
Der Freistaat Sachsen fördert investive und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahme, Unterbringung und Pflege von Heimtieren. Anträge für investive Maßnahmen sind bis zum 15.03. eines Jahres möglich; Anträge für Personalausgaben und Sachausgaben können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahme, Unterbringung und Pflege von Heimtieren und in Einzelfällen von Nutztieren im Freistaat Sachsen.
Förderfähige Ausgaben
- Bauliche Investitionen (Neu-, Aus-/Umbau, Sanierung, Modernisierung, Quarantäneplätze)
- Sachkosten für Betrieb des Tierheims, Beförderung von Tieren und Fortbildungen
- Beschaffung von Tierbedarf, Futtermitteln und Tierfanggeräten
- Kastration und Chippen von Katzen
- Zoonoseimpfungen
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Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Durchführung der Maßnahmen im Freistaat Sachsen
- Gemeinnütziger Tierschutzverein
- Investitionen müssen unmittelbar die Unterbringung oder Pflege von Heimtieren verbessern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Bereich des Tierschutzes
- Anlage zum Verwendungsnachweis
- Auszahlungsantrag
- Verwendungsnachweis/vorläufiger Verwendungsnachweis
Beschreibung
Die Zuschussrichtlinie „Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes“ fördert im Freistaat Sachsen gemeinnützige Tierschutzverein:innen bei investiven und sonstigen Vorhaben zur Verbesserung der Aufnahme, Unterbringung und Pflege von Heimtieren und in Einzelfällen von Nutztieren. Antragsberechtigt sind Vereine, die sowohl in den Förderschwerpunkten Infrastruktur als auch in den Themenfeldern Städtebau & Stadterneuerung tätig sind und durch bauliche Veränderungen oder Betriebskosten zur Erhöhung des Tierwohls beitragen. Das Programm offeriert fortlaufende Fördermöglichkeiten für Neu-, Aus- und Umbauten, Sanierungen, Modernisierungen sowie den Ausbau von Quarantäneplätzen. Ergänzend können Sachkosten wie Betriebskosten, Tiertransport, Beschaffung von Tierbedarf und Futtermitteln sowie Fortbildungen in Anspruch genommen werden.
Die Förderquote variiert je nach Maßnahme zwischen 30 % und 90 %. Investive Projekte werden bis zu 90 % bezuschusst, während für Personalausgaben und allgemeine Sachkosten eine Förderung von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt wird (max. EUR 5 800 je Verein und Jahr). Für Zoonoseimpfungen, Kastrationen, Gerätebeschaffungen und Tierarztgebühren steigt die Quote ebenfalls auf bis zu 90 %. Investive Anträge sind bis zum 15. März eines Kalenderjahres einzureichen; Anträge zu Personalausgaben und Sachkosten können jederzeit gestellt werden. Für die Bewilligung sind der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung, die Anlage zum Verwendungsnachweis mit Rechnungsübersicht, ein Auszahlungsantrag sowie ein (vorläufiger) Verwendungsnachweis erforderlich. Die Landesdirektion Sachsen wickelt die Förderprozesse im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ab und sorgt für die Prüfung und Auszahlung der Zuwendungen.
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