Zuwendungen im kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern (Kulturförderrichtlinie – KultFöRL M-V)
Zuschüsse für kulturelle Projekte und Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern: von kultureller Grundversorgung über überregionale Projekte bis zur Deckung laufender Basisausgaben. Anträge bis 1.10. des Vorjahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Durchführung von Vorhaben im kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich Maßnahmen der kulturellen Grundversorgung, überregional bedeutender Projekte und der Deckung laufender Basisausgaben von Kultureinrichtungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Honorare
- Miete und Mietnebenkosten
- Ausstellungs- und Mitwirkungshonorare
- Erwerbungsetat (bei Bibliotheken)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern
- Landesweite oder künstlerische/kulturpolitische Bedeutung mit erheblichem Landesinteresse
- Bezahlung von Mindestlohn und branchenüblichen Honoraren
- Beteiligung Dritter und angemessene Eigenbeteiligung
- Spezielle Voraussetzungen für Kinder- und Jugendkunstschulen, Musikschulen, Bibliotheken und soziokulturelle Einrichtungen
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Beschreibung
Die Kulturförderrichtlinie – KultFöRL M-V unterstützt private und öffentliche Träger:innen sowie Kulturschaffende dabei, kulturelle Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Gefördert werden Maßnahmen der kulturellen Grundversorgung wie Musik- und Jugendkunstschulen, Bibliotheken und soziokulturelle Zentren sowie überregionale und landesweit bedeutende Projekte. Einrichtungen mit ganzjährigem Betriebsbedarf können zusätzlich einen Zuschuss zur Deckung laufender Basisausgaben erhalten. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Projektlaufzeit von bis zu 24 Monaten. Anträge müssen jeweils bis zum 1. Oktober des Vorjahres vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Vereine, Bildungseinrichtungen und öffentliche Institutionen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderquoten liegen je nach Förderbereich zwischen 30 und 70 Prozent und decken förderfähige Ausgaben wie Personalkosten, Honorare, Mietaufwendungen oder Erwerbungsetate bei Bibliotheken ab. Voraussetzung sind die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. branchenüblicher Honorarsätze, eine angemessene Eigenbeteiligung, die Beteiligung Dritter sowie ein nachweisbarer landesweiter oder kulturpolitischer Mehrwert. Für Kinder- und Jugendkunstschulen, Musikschulen, Bibliotheken und soziokulturelle Einrichtungen gelten besondere Bestimmungen. Kommerzielle, gewinnorientierte Projekte sowie überwiegend interne Begegnungsveranstaltungen sind ausgeschlossen. Ziel der Richtlinie ist die nachhaltige Stärkung der regionalen Kulturlandschaft und die Erweiterung gesellschaftlicher Teilhabe durch innovative Kulturarbeit.