Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete
Freiwillige fachliche Betreuung gesetzlich geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein wird mit einem Zuschuss von bis zu 90 % gefördert. Anträge sind bis zum 30.09. eines Kalenderjahres möglich (vorrangig bis 01.03.).
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung unterstützt die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes in geschützten Teilen von Natur und Landschaft durch freiwillige Mitarbeit bei der fachlichen Betreuung gesetzlich geschützter Gebiete, um Erfassung, Dokumentation, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit sicherzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen (Löhne, Aufwandsentschädigungen, Taschengeld für Praktikanten)
- Reise- und Fahrtkosten
- Mieten, Pachten und Bewirtschaftungskosten
- Anschaffung, Miete und Instandhaltung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
- Informationsmaterial und Medien
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen mit Förderung durch andere Behörden oder Stellen
- Aufträge als Unternehmer/Eigenleistungen
- Ausgaben, zu deren Übernahme Dritte verpflichtet sind (z.B. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betreuung eines Naturschutzgebiets, Biosphärenreservats, Natura-2000-Gebiets oder Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
- Übernahme der übertragenen Betreuungsaufgaben und jährliche Berichtspflichten
- Erforderliche behördliche Zulassungen rechtzeitig einholen
- Abstimmung mit Grundstückseigentümern bzw. Verfügungsberechtigten vor Maßnahmenbeginn
- Einvernehmen mit unterer Naturschutzbehörde herstellen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Zuwendung für die Betreuung geschützter Gebiete
- Betreuungsbericht
- Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis
- Ausgabenplan/Verwendungsnachweis
Beschreibung
Das Förderprogramm „Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete“ des Landes Schleswig-Holstein gewährt als nicht rückzahlbaren Zuschuss bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert wird die freiwillige fachliche Betreuung von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten, Natura-2000-Gebieten und Gebieten im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Erfassung und Dokumentation der Schutzgegenstände, die Entwicklung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Information der Öffentlichkeit und die jährliche Berichterstattung. Antragstellende – darunter Naturschutzvereine, Verbände sowie natürliche und juristische Personen – tragen so dauerhaft zum Erhalt und zur nachhaltigen Entwicklung dieser sensiblen Lebensräume bei.
Voraussetzung für eine Förderung sind die rechtzeitige Erledigung behördlicher Zulassungsverfahren, die Abstimmung mit Grundstückseigentümer:innen und der zuständigen unteren Naturschutzbehörde sowie die pünktliche Vorlage von Verwendungsnachweisen und Betreuungsberichten. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Personalaufwendungen, Reise- und Fahrtkosten, Mieten, Pachten, Gerätschaften, Informationsmaterial, pauschale Geschäftskosten, Werkverträge, Gutachten sowie einfache Schutzgebietshütten und bewegliche Unterkünfte. Nicht gefördert werden Leistungen, die bereits anderweitig bezuschusst oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen fremder Stelle zu übernehmen sind. Anträge können bis zum 30. September eines Kalenderjahres gestellt werden; Anträge bis zum 1. März werden bevorzugt bearbeitet.
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