Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF 2021-2027)
Zuschüsse für Projekte zur effizienten Steuerung von Migration, Asyl, Integration, europäischer Solidarität und Rückkehr. Förderung bis zu 75 % der förderfähigen Kosten über eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Anträge bis 30.06.2027 elektronisch über ITSI möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung und Finanzierung von Maßnahmen in den Bereichen Asyl, legale Migration, Integration, europäische Solidarität, Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021–2027.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eingetragene juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
- Internationale Organisationen
- Maßnahmen müssen europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen entsprechen
- Maßnahmen müssen an den definierten Personenkreis gerichtet sein
- Projekt muss EU-Mehrwert aufweisen
- Mehr anzeigen
Beschreibung
Im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021–2027 stehen bundesweit Zuschüsse für Projekte zur effizienten Steuerung von Migration, Asyl, Integration, europäischer Solidarität sowie Rückkehr bereit. Gefördert werden bis zu 75 % der förderfähigen Kosten bei einer Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten und einer Mindestfördersumme von 100.000 € pro Jahr. Antragsberechtigt sind eingetragene juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, internationale Organisationen und weitere gemeinnützige Träger:innen. Thematisch können Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Gesundheit, Arbeit & Soziales sowie Städtebau & Stadterneuerung verankert sein, sofern sie einen klaren EU-Mehrwert aufweisen und keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.
Die Antragstellung erfolgt verpflichtend elektronisch über das IT-System für die Innenfonds (ITSI) und kann frühestens zwölf Monate vor Projektbeginn initiiert werden. Projektkonzeptionen müssen mindestens sechs Monate vor dem Start schriftlich eingereicht werden; spätester Abgabetermin ist der 30. Juni 2027. Fördervoraussetzungen umfassen die Einhaltung europäischer und nationaler Rechtsgrundlagen sowie die Ausrichtung der Aktivitäten an definierten Zielgruppen. Expert:innen, Kommunen, Verbände und Unternehmen erhalten so passgenaue Unterstützung zur Umsetzung innovativer Konzepte, die Migration und Integration nachhaltig gestalten und die solidarische Verantwortung in Europa stärken.