Zuwendungen zur Errichtung von Radwander-, Wander- und Bergwegen mit Begleiteinrichtungen
Förderung zur Errichtung und Erneuerung von Radwander-, Wander- und Bergwegen samt Begleiteinrichtungen in Tirol. Standardfördersatz 40 % der anrechenbaren Nettokosten. Anträge können laufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Errichtung, Erneuerung und Ausstattung von Radwander-, Wander- und Bergwegen mit begleitenden Einrichtungen sowie besucherlenkenden Maßnahmen und Kletterprojekten im Erholungsraum Tirol.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Errichtung und Erneuerung von Radwander-, Wander- und Bergwegen
- Kosten für begleitende Einrichtungen
- Kosten für besucherlenkende und verkehrsleitende Maßnahmen
- Kosten für Kletterprojekte
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorlage eines Projektes inkl. Planung im Rahmen der Erholungsraumgestaltung
- Maßnahme muss dem Förderkatalog Landschaftsdienst entsprechen
- Stellen eines Förderungsantrages und Genehmigung des Ansuchens
- Förderfähige Projekte müssen zumindest eine gemeindeübergreifende bzw. regionale Bedeutung aufweisen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag inkl. Projektbeschreibung mit geplanten Maßnahmen
Beschreibung
Das Programm „Zuwendungen zur Errichtung von Radwander-, Wander- und Bergwegen mit Begleiteinrichtungen“ in Tirol unterstützt die nachhaltige Entwicklung des Freizeit- und Erholungsraums durch finanzielle Zuschüsse. Ziel ist die Neuanlage, Erneuerung und Ausstattung von Radwander-, Wander- und Bergwegen inklusive begleitender Infrastruktur wie Rastplätzen, Beschilderungssystemen und barrierearmen Zugängen. Ergänzend werden besucherlenkende und verkehrsleitende Maßnahmen sowie innovative Kletterprojekte gefördert. Mit einem Fördersatz von 40 % der anrechenbaren Nettokosten trägt das Vorhaben zur Optimierung der regionalen Infrastruktur bei und stärkt den sanften Tourismus in ganz Tirol.
Zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Tourismusverbände, Gemeindeplanungsverbände, Vereine und Unternehmen, die Projekte von überregionaler Bedeutung im öffentlichen Interesse umsetzen. Voraussetzung ist die Einreichung eines vollständigen Projektplans im Rahmen der Erholungsraumgestaltung sowie die Übereinstimmung mit dem Förderkatalog Landschaftsdienst. Gefördert werden Bau- und Sanierungskosten für Wegnetze, begleitende Einrichtungen, Maßnahmen zur Besucherlenkung und Klettervorhaben. Ein Förderungsantrag inklusive detaillierter Projektbeschreibung kann fortlaufend seit dem 1. März 2013 gestellt werden; eine Fristbegrenzung besteht nicht. Die abschließende Bewilligung erfolgt nach Prüfung aller Voraussetzungen, und die ordnungsgemäße Umsetzung wird durch Regionalberater:innen vor Ort kontrolliert.
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