Zuschuss

Zuwendungen zur Förderung für den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren

Das Land Niedersachsen unterstützt mit EFRE-Mitteln den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren in Niedersachsen. Zuschüsse bis zu 40% (SER) bzw. 60% (ÜR) möglich.

Infrastruktur Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Förderquote: 40% - 60%

Förderziel

Förderung des Baues und der Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren, um Gründerinnen und Gründern infrastrukturelle Rahmenbedingungen zu bieten und regionale Innovations- und Wachstumsprozesse zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Planung
  • Bau
  • Baunebenkosten
  • Lieferungen und Leistungen
  • erhöhte Investitionsausgaben zur Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Schuldzinsen
  • Grunderwerbskosten
  • Eigenleistungen des Trägers
  • Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen und Reparaturkosten
  • Reinigungskosten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektstandort in Niedersachsen
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
  • Bereitstellung der Infrastruktur zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen
  • Nachweis von Bedarf für technologieorientierte Existenzgründer und Jungunternehmen
  • Einreichung eines Konzepts mit Zielen, Angeboten, Geschäfts- und Gebührenpolitik sowie Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular über Kundenportal
  2. Konzeptbeschreibung
  3. Wirtschaftlichkeitsberechnung
  4. De-minimis-Erklärung
  5. Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
  6. Umweltschutzerklärung
  7. Raumprogramm nach ZBauL Nr. 6.1.1
  8. Ergebnisrechnung Einnahmen-Ausgaben
  9. Sachbericht (EU)

Bewertungskriterien

  • Erfüllung des Scoring-Modells
  • Nachhaltigkeitsaspekte und Klimaverträglichkeit
  • Wirtschaftlichkeit und Bedarf

Beschreibung

Das Förderprogramm des Landes Niedersachsen richtet sich an öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Vereine, die Technologie- und Gründerzentren errichten oder modernisieren möchten. Mit bis zu 40 % Zuwendung in stärker entwickelten Regionen (SER) und bis zu 60 % in Übergangsregionen (ÜR) unterstützt es investive Ausgaben wie Planung, Bau, Baunebenkosten und Lieferungen oder Leistungen für die Erstausstattung. Zusätzlich fördert es angepasste Investitionen im Sinne der Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft. Vorgelagert ist ein bedarfsorientiertes Konzept, das Ziele, Angebote, Geschäfts- und Gebührenpolitik sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung beinhaltet. Die Infrastruktur muss neuen Existenzgründer:innen und technologieorientierten Jungunternehmen offen und diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Für eine Bewilligung sind die Antragsunterlagen vor Projektbeginn über das NBank-Kundenportal einzureichen und werden nach einem Scoring-Modell bewertet. Nachhaltigkeitsaspekte, Wirtschaftlichkeit und regionaler Bedarf fließen gleichermaßen in die Entscheidungsfindung ein.

Voraussetzung für eine Förderung sind ein Projektstandort in Niedersachsen, die Vorlage eines detaillierten Raumprogramms sowie Nachweise zum Finanzierungsplan und zu Umweltschutzmaßnahmen. Nicht förderfähig sind Grunderwerbskosten, Schuldzinsen, Eigenleistungen des Trägers sowie Ausgaben für Sanierung, Reparaturen und Veranstaltungsfeiern. Die Auszahlung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip. Durch die Schaffung moderner infrastruktureller Rahmenbedingungen soll das Programm regionale Innovationsprozesse beflügeln und das Wachstum junger technologieorientierter Unternehmen nachhaltig stärken. Expert:innen der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) beraten unabhängig und neutral zu allen Schritten der Förderabwicklung.

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