Zuschuss

Zuwendungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe und Interkulturellen Öffnung (Integrationsförderrichtlinie)

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Projekte zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe und zur interkulturellen Öffnung mit Zuschüssen von bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 70.000 € je Projekt). Anträge sind bis zum 31.10. des Jahres vor Projektbeginn einzureichen.

Migration Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Fördersumme: maximal 70.000 € je Projekt
Förderquote: bis zu 85 %

Förderziel

Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Information, Beratung und Unterstützung von Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchteten, zur Verbesserung ihrer Selbstorganisation, Partizipation und Integration, zur interkulturellen Begegnung und Öffnung von Organisationen, zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus sowie zur Stärkung lokaler Willkommenskultur und sprachlicher Kompetenzen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
  • Interkulturelle Kompetenz und Sprachkompetenz
  • Eignung zur sachgerechten Projektdurchführung
  • Einhaltung tariflicher Bestimmungen (sofern anwendbar)

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit der „Integrationsförderrichtlinie“ vielfältige Vorhaben zur Eingliederung von Migrant:innen, zur Flüchtlingshilfe und zur interkulturellen Öffnung. Gefördert werden unter anderem Projekte zur Information, Beratung und Begleitung von Migrant:innen und Geflüchteten, zur Stärkung der Selbstorganisation und Partizipation, zur Förderung interkultureller Begegnungen sowie Maßnahmen gegen Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der sprachlichen und sozialen Kompetenz, die Intensivierung lokaler Willkommenskultur und die Öffnung von Organisationen für ein gleichberechtigtes Miteinander in Sachsen-Anhalt.

Förderberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ohne direkte Landesverwaltung), gemeinnützige Vereine und Verbände der Integrationsarbeit sowie Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 70.000 € je Projekt. Antragstellende müssen interkulturelle und sprachliche Kompetenz nachweisen, für eine sachgerechte Projektdurchführung geeignet sein und gegebenenfalls tarifliche Bestimmungen einhalten. Die Anträge sind bis spätestens 31.10. des Jahres vor Projektbeginn beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 505, einzureichen.

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