Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)
Förderung zur nachhaltigen, vernetzten urbanen Mobilität in Nordrhein-Westfalen unter Nutzung von EFRE- und Landesmitteln zur Umsetzung innovativer Mobilitätslösungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Umsetzung von Maßnahmenpaketen aus kommunalen und regionalen Mobilitätsplänen, die zur Mobilitätswende in NRW beitragen, indem sie den Verkehr umweltfreundlich, sicher und effizient umgestalten und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- vorbereitende Maßnahmen
- Begleitmaßnahmen
- Projektmanagement
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für Immobilienerwerb
- rückwirkende Kosten
- nicht zuordenbare Ausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen eines aktuellen Mobilitätsplans
- Erfüllung der nachhaltigen Mobilitätskriterien
- Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projekts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderbekanntmachung
- Vorhabenbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Mobilitätsplan
- Checkliste Antragsunterlagen
- Beratungsformular
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitsbeitrag
- Innovationsgehalt der Mobilitätskonzepte
- Umsetzungskompetenz
- Beteiligung relevanter Akteure
Beschreibung
Die Fördermaßnahme "Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen" unterstützt in Nordrhein-Westfalen die Umsetzung innovativer Mobilitätskonzepte. Mit insgesamt bis zu 10 Mio. € an Zuschüssen stehen kommunalen Akteur:innen, öffentlichen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Interessenverbänden, sonstigen Vereinen und Stiftungen umfangreiche finanzielle Mittel zur Verfügung, um nachhaltige und vernetzte Verkehrslösungen zu realisieren. Das Ziel ist es, Maßnahmenpakete aus aktuellen Mobilitätsplänen umzusetzen, die den Verkehr umweltfreundlich, sicher und effizient gestalten. Hierbei werden Investitionskosten, vorbereitende und begleitende Maßnahmen sowie Projektmanagement förderfähig, während bestimmte Aufwendungen wie Immobilienerwerb oder rückwirkende Kosten explizit ausgeschlossen sind. Projekte, die mindestens zwei thematische Schwerpunkte – wie die Neugestaltung urbaner Infrastruktur, digitale Vernetzung, innovative Mobilitätslösungen oder begleitende Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums – vereinen, können von einer Förderquote zwischen 80 und 90 Prozent profitieren.
Die Initiative richtet sich primär an kommunale Verwaltungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie an kleine Unternehmen, die in der urbanen Mobilitätsgestaltung tätig sind. Durch den Einsatz von EFRE- und Landesmitteln wird der Weg hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützt und ein Beitrag zur Mobilitätswende geleistet. Zusätzlich sind klare Voraussetzungen wie das Vorliegen eines aktuellen Mobilitätsplans und der Nachweis der Gesamtfinanzierung zu erfüllen. Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal und ist fortlaufend möglich, wobei die Einstiegsfrist am 15. Januar 2024 beginnt und Anträge bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden können. Diese Förderung bietet somit eine attraktive Chance, zukunftsweisende Projekte in urbanen Regionen voranzubringen und den Verkehrssektor in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu transformieren.
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