Zuwendungen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Grüner Infrastruktur (Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL)
Förderprogramm in Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung naturbasierter Maßnahmen zur Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung und Vernetzung der grünen Infrastruktur. Zuschüsse von 80% bis 90% der förderfähigen Kosten werden gewährt.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, die grüne Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen zu stärken, indem natürliche und naturnahe Flächen für Artenschutz, Erholungsmöglichkeiten und Klimaanpassung erhalten, wiederhergestellt, entwickelt und vernetzt werden. Damit wird ein Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität, der Lebensqualität und des ökologischen Gleichgewichts geleistet.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Planungskosten
- Maßnahmenskosten zur ökologischen Aufwertung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nicht vorhabenbezogene Kosten
- Ausgaben, die über die zulässigen Prozentsätze hinausgehen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Einrichtungen, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Vereine und Stiftungen
- Vorhaben müssen die Anforderungen der Grünen-Infrastruktur-Richtlinien (GI RL) erfüllen und einen nachweisbaren Beitrag zur Verbesserung der grünen Infrastruktur leisten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Planungsunterlagen
Bewertungskriterien
- Nachweis der Verbesserung der grünen Infrastruktur
- Einhaltung der GI RL Kriterien
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Effizienz des Mitteleinsatzes
Beschreibung
Das Förderprogramm "Zuwendungen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Grüner Infrastruktur (Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL)" in Nordrhein-Westfalen unterstützt Vorhaben, die naturnahe Lösungen für den Erhalt und die Entwicklung wichtiger Biotope und Landschaftsstrukturen umsetzen. Ziel ist es, die grüne Infrastruktur durch die Finanzierung naturbasierter Maßnahmen nachhaltig zu stärken und damit wichtige Ökosystemdienstleistungen zu sichern. Dabei werden Zuschüsse in Höhe von 80% bis 90% der förderfähigen Kosten gewährt, um Investitionen in den Umweltschutz, den Städtebau, die Energieeffizienz sowie den Klimaschutz wissentlich zu fördern. Durch die gezielte Wiederherstellung und Vernetzung natürlicher und naturnaher Flächen sollen Lebensräume verbessert, die Biodiversität gefördert und erholsame Grünräume geschaffen werden, die zur Lebensqualität beitragen.
Teilnahmeberechtigt sind verschiedene Akteure aus dem öffentlichen und privaten Sektor, darunter Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen und Stiftungen. Die Förderrichtlinien verlangen einen klar strukturierten Nachweis über den Beitrag des Vorhabens zur Verbesserung der grünen Infrastruktur. Vorhaben, die in besiedelten Gebieten sowie im direkt angrenzenden Umland umgesetzt werden, sollen die vielfältigen Herausforderungen des urbanen und ländlichen Raums adressieren. Die Maßnahmen umfassen eine breite Palette von Aktivitäten, zum Beispiel die Sicherung und Entwicklung von Offenlandflächen, Gehölzstrukturen oder naturnahen Gewässern, inklusive der ökologischen Aufwertung bestehender Freiräume. Dabei werden die nachhaltige Nutzung und der Schutz wertvoller Ressourcen in den Mittelpunkt gesetzt.
Die Antragsfrist beginnt am 23. Oktober 2023 und läuft bei Vorliegen der notwendigen Haushaltsmittel fortlaufend bis zum 31. Dezember 2025. Das Förderprogramm ermöglicht somit flexibles und zeitlich orientiertes Planen von Projekten, die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Mehrwert schaffen. Unter den zuwendungsfähigen Ausgaben finden sich Bau-, Planungs- und Maßnahmenkosten, während nicht vorhabenbezogene Kosten eindeutig ausgeschlossen sind. Durch die Evaluation anhand klar definierter Kriterien, wie etwa der nachweisbaren Verbesserung der Infrastruktur und der Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte, wird die Effizienz des Mitteleinsatzes gesichert. Das Förderangebot unterstützt somit die Entwicklung einer resilienten, ökologisch wertvollen und integrativen grünen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen, die den Herausforderungen des Klimawandels und der Urbanisierung nachhaltig begegnet.