Zuschuss

Zweckzuschuss zur Unterstützung der Hospiz- und Palliativversorgung

Zweckzuschüsse zur Hospiz- und Palliativversorgung bundesweit in Österreich; Anträge ab 01.01.2022 bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Mit der Gewährung der Zweckzuschüsse aus dem Hospiz- und Palliativfonds unterstützt der Bund die Länder bei der Umsetzung eines österreichweiten, bedarfsgerechten und nach einheitlichen Kriterien organisierten Hospiz- und Palliativversorgungsangebotes, damit insbesondere für Palliativpatienten und -patientinnen und deren An- und Zugehörige ihren besonderen Bedürfnissen angepasste Unterstützungsleistungen erreichbar, zugänglich und leistbar angeboten werden können, und die Grundversorgung ergänzt werden kann.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Finanzierungsplan
  • Verwendungsnachweis
  • Projektbeschreibung oder Betriebskonzept (bei stationären Einrichtungen)
  • Einhaltung der im Hospiz- und Palliativfondsgesetz festgelegten Kriterien hinsichtlich Planung, Finanzierung, Qualität und Dokumentation

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Finanzierungsplan
  2. Verwendungsnachweis
  3. Projektbeschreibung
  4. Betriebskonzept (bei stationären Einrichtungen)
  5. Nachweis der Einhaltung der Kriterien gem. Hospiz- und Palliativfondsgesetz

Beschreibung

Bundesweite Zweckzuschüsse stärken die Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich. Mit Mitteln aus dem Hospiz- und Palliativfonds fördert der Bund gemeinsam mit den Ländern ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Angebot nach einheitlichen Qualitätskriterien. Ziel ist es, Palliativpatient:innen und deren Angehörige durch maßgeschneiderte Unterstützungsleistungen in mobilen und stationären Einrichtungen kompetent zu begleiten. Dadurch wird sichergestellt, dass Leistungen sowohl erreichbar und zugänglich als auch leistbar bleiben und die allgemeine Grundversorgung wirkungsvoll ergänzt wird.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Verein:innen und Organisationen, die mobile Palliativ- und Kinder-Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospiz- und Kinder-Hospizteams, Tageshospize sowie stationäre Hospize planen, errichten oder betreiben. Anträge können ab 1. Jänner 2022 fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens eingereicht werden. Voraussetzung für die Bewilligung sind eine Projektbeschreibung beziehungsweise ein Betriebskonzept, ein Finanzierungsplan, ein Verwendungsnachweis sowie der Nachweis der Einhaltung der im Hospiz- und Palliativfondsgesetz festgelegten Kriterien zu Planung, Finanzierung, Qualität und Dokumentation. Interessierte Träger:innen können so passende Fördermittel nutzen, um bestehende Versorgungsstrukturen auszubauen oder innovative Versorgungsprojekte zu initiieren.

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