Adrian Panitz

Öffentliche Einrichtung

Über den Fördergeber

Das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg ist eine Fachabteilung der Bezirksregierung Arnsberg und zentrale Bewilligungsbehörde für Integrations- und Kulturförderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen. Es prüft und bewilligt Zuwendungen nach § 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG) für Projekte zur Pflege der Kultur und Geschichte der ehemaligen deutschen Ostgebiete sowie historisch-politischer Bildungsmaßnahmen. Darüber hinaus setzt es seit dem 1. Januar 2022 die Integrationspauschalen nach § 17 Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) fest und zahlt quartalsweise Pauschalen in Höhe von 300 Euro pro Person an die Gemeinden in NRW aus.

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Mission & Vision

Unsere Mission ist es, durch finanzielle Förderung und fachliche Beratung den interkulturellen Austausch zu stärken, die historische Erinnerung der Vertriebenen und ihrer Nachkommen zu bewahren und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Aufnahme und Betreuung neu eingewanderter Personen nachhaltig zu unterstützen. Wir setzen uns für eine integrative Gesellschaft ein, in der Vielfalt als Bereicherung gelebt wird.

Zielgruppen

Die Förderprogramme nach § 96 BVFG richten sich an natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Heimatvertriebene und Opfer der SED-Diktatur. Die Integrationspauschalen nach § 17 TIntG werden an alle Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ausgezahlt, die neu eingewanderte Personen (z. B. Spätaussiedler:innen, Resettlement-Flüchtlinge und andere Migrantengruppen) betreuen und finanzieren.