Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Familienförderung, Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Chancengleichheit
Über den Fördergeber
Die Abteilung 4 ist Teil des Amts der Kärntner Landesregierung und bündelt die Aufgaben der Familienförderung, des Kinderschutzes, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Umsetzung und Verwaltung von Maßnahmen zur Chancengleichheit gemäß dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz. Sie übernimmt das zentrale Vertragswesen für sozialpädagogische Einrichtungen, koordiniert Förderprogramme für Familien und wirkt als zentrale Ansprechstelle für Meldungen, Zulassungen und Änderungen von Einrichtungen im Kinder- und Jugendhilfebereich.
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Mission & Vision
Die Abteilung 4 setzt sich dafür ein, dass alle Kinder, Jugendlichen und Familien in Kärnten optimale Rahmenbedingungen für ein gewaltfreies, chancengerechtes und unterstützendes Aufwachsen erfahren. Durch koordinierte Kooperation von Landesverwaltung, Bezirksverwaltungsbehörden und sozialen Einrichtungen wird die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe kontinuierlich weiterentwickelt. Unser Ziel ist es, Gleichstellung zu fördern, Unterstützungsangebote frühzeitig verfügbar zu machen und Privatinvestitionen in familien- und behindertengerechte Dienste zu begleiten.
Zielgruppen
Die Förder- und Unterstützungsleistungen der Abteilung 4 richten sich an Familien mit Kindern und Jugendlichen in Kärnten, private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie Träger sozialpädagogischer Dienste, Fachkräfte und Institutionen im Bereich Kinderschutz und Jugendhilfe und Menschen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz.