Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Familienförderung, Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Chancengleichheit

Landesministerium

Über den Fördergeber

Die Abteilung 4 der Kärntner Landesregierung ist verantwortlich für die Gestaltung, Koordination und Umsetzung von Fördermaßnahmen und rechtlichen Vorgaben in den Bereichen Familienförderung, Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe sowie Chancengleichheit. Sie gliedert sich in die Fachstelle Kinderschutz, das Sachgebiet Sozialinspektion/IKS und das Zentrale Vertragswesen/Chancengleichheit. Ihre Aufgaben umfassen die Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, die administrative Abwicklung von Beratungs- und Förderangeboten für Familien, die Vernetzung aller relevanten Berufsgruppen und die Feststellung sowie Überprüfung der Eignung privater Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.

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Mission & Vision

Die Abteilung 4 setzt sich für ein gewaltfreies Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ein, fördert Chancengleichheit und unterstützt Familien in herausfordernden Lebenssituationen. Sie möchte optimale Rahmenbedingungen schaffen, indem sie Kinderschutzwissen verbreitet, interinstitutionelle Kooperationen stärkt und frühzeitige, zielgerichtete Hilfen bereitstellt. Ziel ist es, das Wohl aller Kinder und Jugendlichen in Kärnten nachhaltig zu sichern.

Zielgruppen

Die Zielgruppe umfasst Kinder, Jugendliche und Familien in Kärnten, insbesondere solche in Krisen- oder Risikosituationen, sowie Eltern und Erziehungsberechtigte, die Beratung und Unterstützung suchen. Darüber hinaus richtet sich das Angebot an Fachkräfte und Institutionen (z. B. Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, psychosoziale Dienste, Bezirksverwaltungsbehörden), die im Kinderschutz und in der Jugendhilfe tätig sind, sowie an private Träger von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, die eine behördliche Eignungsfeststellung benötigen.