BFG

Bescheinigungsstelle Forschungszulage GbR

Öffentliche Einrichtung

Über den Fördergeber

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage GmbR (BSFZ) ist die zentrale Stelle zur Prüfung der Förderfähigkeit von FuE-Vorhaben nach dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz, FZulG). Sie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) eingerichtet und wird betrieben von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AiF Projekt GmbH und dem DLR Projektträger. Die BSFZ hat Standorte in Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden und prüft digital, ob Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland einen Anspruch auf die steuerliche Forschungszulage haben. Nach erfolgreicher Prüfung stellt sie eine Bescheinigung aus, die im zweiten Schritt der Beantragung beim zuständigen Finanzamt vorgelegt werden kann.

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Mission & Vision

Die BSFZ verfolgt das Ziel, den Innovationsstandort Deutschland zu stärken, indem sie Unternehmen jeder Größe und Rechtsform einen einfachen, rechtsverbindlichen Nachweis über die Förderfähigkeit ihrer FuE-Projekte gemäß FZulG bietet. Durch ein klar strukturiertes, kostenfreies und vollständig digitales Verfahren soll die Hürde für die Inanspruchnahme der steuerlichen Forschungszulage minimiert und die unternehmerische Forschung und Entwicklung gefördert werden.

Zielgruppen

Zielgruppe der BSFZ sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – von Start-ups und KMU bis zu größeren Konzernen – , die Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Anspruchsberechtigt sind Steuerpflichtige im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes, die nicht von der Besteuerung befreit sind. Auch Unternehmen jenseits der Gewinnzone können die Forschungszulage beantragen, sofern ihre FuE-Vorhaben den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.