Bundeskanzleramt, Parteienrecht, Parteien- und Parteienakademieförderungen
Über den Fördergeber
Das Bundeskanzleramt ist die oberste Bundesbehörde der Republik Österreich und unterstützt den Bundeskanzler sowie die Bundesregierung in zentralen Politikfeldern. Innerhalb der Abteilung V/3 ist es zuständig für Medienangelegenheiten, das Parteienrecht sowie die Vergabe und rechtliche Begleitung von Fördermitteln an politische Parteien und Parteiakademien. Es schafft die gesetzlichen Grundlagen für die Transparenz und korrekte Abwicklung der Parteienfinanzierung und setzt internationale Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) um.
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Mission & Vision
Das Bundeskanzleramt strebt eine rechtsstaatliche, transparente und demokratisch verantwortbare Parteienfinanzierung an. Ziel ist es, die politische Willensbildung in Österreich zu stärken, indem die finanzielle Unterstützung politischer Parteien und ihrer Bildungseinrichtungen nachvollziehbar, fair und im Einklang mit internationalen Standards erfolgt.
Zielgruppen
Die Förderprogramme richten sich an in Österreich registrierte politische Parteien und deren akademische Einrichtungen (Parteiakademien), die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Anträge auf finanzielle Mittel stellen. Voraussetzung ist die Einhaltung von Transparenz- und Rechenschaftspflichten gemäß den Vorgaben des Parteienrechts und den GRECO-Empfehlungen.