Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, Sektion II Sport
Über den Fördergeber
Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) ist als österreichische Bundesbehörde zuständig für die Förderung, Regulierung und strategische Steuerung der Sportförderung auf nationaler Ebene. Innerhalb des Ministeriums koordiniert die Sektion II – Sport die Konzeption und Umsetzung von Förderprogrammen für Breitensport, Gesundheitssport, Schul- und Jugendsport sowie für Spitzen-, Leistungs- und Nachwuchssport. Zu ihren Aufgaben zählen auch die Investitionsförderung in Sportstätten, die Begleitung von Sportgroßveranstaltungen, die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Sport, das Kontaktmanagement mit internationalen Sportverbänden sowie die Entwicklung von Sportstrategie, Sportwissenschaft und Sporttechnologie.
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Mission & Vision
Die Sektion II – Sport im BMWKMS setzt sich dafür ein, Sport und Bewegung als gemeinsame Basis für Gesundheit, gesellschaftliche Integration und Chancengleichheit zu fördern. Unser Ziel ist es, durch gezielte Förderprogramme die sportliche Betätigung in allen Bevölkerungsgruppen auszubauen, österreichische Spitzenathlet:innen bestmöglich zu unterstützen und Sportinfrastruktur nachhaltig zu entwickeln. Wir glauben an die verbindende Kraft des Sports und arbeiten partnerschaftlich mit Vereinen, Verbänden und internationalen Organisationen, um Österreich als Sportnation zu stärken.
Zielgruppen
Antragsberechtigt sind Sportvereine, Verbände, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und sonstige juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht mit Sitz in Österreich. Gefördert werden Projekte im Bereich Gesundheit, Schule & Breitensport (Abteilung II/5), Sport und Gesellschaft (Abteilung II/1) sowie Spitzen-, Leistungs- und Nachwuchssport einschließlich Sportwissenschaft und Sporttechnologie (Abteilung II/4). Die Programme richten sich an Initiativen, die Sport in der Breite stärken, innovative Konzepte umsetzen und nachhaltige Wirkungen in mehreren Bundesländern erzielen.