Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Über den Fördergeber
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine selbständige deutsche Bundesoberbehörde unter der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr. Es fungiert als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für bundeseigene Eisenbahnen sowie für nichtbundeseigene Eisenbahnunternehmen, die eine Sicherheitsbescheinigung oder -genehmigung benötigen. Darüber hinaus ist das EBA Bewilligungsbehörde für Förderprogramme im Schienenverkehr, etwa für den Neu- und Ausbau von Gleisanschlüssen, die Finanzierung von Serviceeinrichtungen im Güterverkehr und die Ausrüstung von Fahrzeugen mit ERTMS/ATO im Digitalen Knoten Stuttgart. Zu seinen weiteren Aufgaben gehört die Durchsetzung von Fahrgastrechten.
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Mission & Vision
Das Eisenbahn-Bundesamt setzt sich zum Ziel, die Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Umweltverträglichkeit des deutschen Eisenbahnsystems zu gewährleisten. Durch fachliche und rechtliche Aufsicht, Erteilung notwendiger Genehmigungen und Finanzierung zukunftsweisender Infrastruktur- und Fahrzeugprojekte fördert es einen zuverlässigen, innovativen und nachhaltigen Schienenverkehr.
Zielgruppen
Die Förderprogramme und Aufsichts- sowie Genehmigungsaktivitäten des EBA richten sich an Bundeseisenbahnunternehmen und private Eisenbahnverkehrsunternehmen, die eine Sicherheitsbescheinigung oder -genehmigung benötigen. Ebenfalls Zielgruppe sind Betreiber von Gleisanschlüssen und Serviceeinrichtungen im Schienengüterverkehr sowie Hersteller und Halter von Schienenfahrzeugen, die von Fördermaßnahmen wie ERTMS-/ATO-Ausrüstung im Digitalen Knoten Stuttgart profitieren.