Hauptstadtkulturfonds
Über den Fördergeber
Der Hauptstadtkulturfonds wurde 1999 im Rahmen des Hauptstadtfinanzierungsvertrags von Bund und Land Berlin eingerichtet. Er stellt jährlich 15 Millionen Euro zur Projektförderung in nahezu allen künstlerischen Sparten sowie inter- und transdisziplinären Vorhaben bereit. Die Geschäftsstelle des HKF ist bei der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt angesiedelt und betreut Ausschreibungen, Jurysitzungen sowie die Förderverwaltungen. Der Fonds fördert Einzelprojekte, Wiederaufnahmen bereits geförderter Vorhaben sowie ausgewählte kulturpolitisch bedeutsame Festivals und Sonderausstellungen.
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Mission & Vision
Der Hauptstadtkulturfonds unterstützt bedeutsame kulturelle und künstlerische Einzelprojekte in Berlin, die nationale und internationale Ausstrahlung besitzen. Er fördert innovative und traditionsbewusste Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Künste, Film, Literatur, Medienkunst, Musik, Zeitgeschichte und darüber hinaus inter-/transdisziplinäre Projekte. Ziel ist es, die Bundeshauptstadt im gesamtstaatlichen wie internationalen Kontext als lebendigen Kulturstandort zu stärken.
Zielgruppen
Gefördert werden in erster Linie natürliche und juristische Personen, Einzelkünstler:innen, Projektgruppen und Veranstalter:innen, die kulturelle Projekte in Berlin realisieren möchten. Die geförderten Vorhaben müssen in Berlin erarbeitet und präsentiert werden sowie nationale oder internationale Relevanz aufweisen. Ausschlusskriterien sind u. a. institutionelle Dauerförderungen, rein kommerziell realisierbare Projekte, studentische Vorhaben, reine Publikations- oder Digitalisierungsprojekte sowie Anträge von politischen Parteien und gewerkschaftsnahen Organisationen.