Land Salzburg, Abteilung 2 - Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport
Über den Fördergeber
Die Abteilung 2 – Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport im Amt der Salzburger Landesregierung ist zuständig für die Konzeption, Koordination und Förderung von Kultur-, Bildungs-, Gesellschafts- und Sportprojekten im Bundesland Salzburg. Die Abteilung setzt das Salzburger Kulturförderungsgesetz sowie die Allgemeinen Richtlinien zur Gewährung von Fördermitteln um und veröffentlicht jährlich Ausschreibungen in verschiedenen Fördersparten. Sie betreut die Antragstellung, bewilligt Mittel auf Basis transparenter Kriterien (u. a. Gender Mainstreaming, Diversity Management) und gewährleistet die ordnungsgemäße Abwicklung sowie die Nachweiskontrolle der Mittelverwendung.
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Mission & Vision
Die Abteilung 2 setzt sich dafür ein, Kunst und Kultur in Salzburg zu stärken, Bildungschancen zu erweitern, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und sportliche Aktivitäten zu unterstützen. Durch faire, transparente und bedarfsorientierte Förderverfahren möchten wir kreative Projekte, soziale Initiativen sowie Sport- und Bildungsangebote ermöglichen und damit die Lebensqualität und Vielfalt im Land Salzburg nachhaltig bereichern.
Zielgruppen
Gefördert werden natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Wirkungskreis im Bundesland Salzburg. Die Programme richten sich an Kulturschaffende, Bildungseinrichtungen, soziale Initiativen, Vereine und Organisationen aus dem Kultur-, Bildungs-, Gesellschafts- und Sportbereich. Voraussetzung für eine Projektförderung ist ein schriftliches Förderansuchen vor Vorhabensbeginn sowie die Einhaltung der jeweils gültigen Förderkriterien und gesetzlichen Vorgaben.