Landeshauptstadt Graz
Über den Fördergeber
Die Landeshauptstadt Graz ist die kommunale Verwaltung der Stadt Graz, der Hauptstadt der Steiermark. Als oberste städtische Institution verantwortet sie eine Vielzahl von Förderprogrammen und Dienstleistungen in Bereichen wie Umwelt, Mobilität, Soziales und Kultur. Über das Umweltamt werden seit vielen Jahren Fördermaßnahmen angeboten, die Bürger:innen und Unternehmen beim Umstieg auf klimafreundliche Technologien unterstützen. Dazu zählen neben umweltfreundlichen Fahrzeugflotten unter anderem Programme für Transportfahrräder, Regenwassernutzung und Bodenentsiegelung. Die Stadt Graz verfolgt das Ziel, die Lebensqualität ihrer Bewohner:innen durch nachhaltige Stadtentwicklung, Ressourcenschonung und Klimaschutz kontinuierlich zu steigern.
Entdecke passende Förderungen für dein Vorhaben
- Erhalte alle Förderungen zu deinen Themen mit einem KI-Match-Score
- Finde heraus, welche Förderungen wirklich zu deinem Projekt passen
- Entwickle deine Anträge gemeinsam mit KI-Unterstützung
Mission & Vision
Die Landeshauptstadt Graz setzt sich für eine lebenswerte und zukunftsfähige Stadt ein. Unser Leitbild ist geprägt von ökologischer Verantwortung, sozialer Teilhabe und wirtschaftlicher Innovationskraft. Wir fördern gezielt Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz und schaffen Rahmenbedingungen, die Unternehmen und Privatpersonen den Umstieg auf nachhaltige Technologien ermöglichen. Als Verwaltung verstehen wir uns als dienende Instanz, die die Interessen der Grazer Bürger:innen vertritt und die Stadt aktiv in Richtung Klimaneutralität und hohe Lebensqualität steuert.
Zielgruppen
Die Umweltförderung für umweltfreundliche Fahrzeugflotten richtet sich an gewerbliche Unternehmen, karitative Vereine und Institutionen mit Sitz im Grazer Stadtgebiet, die das Taxigewerbe oder Mietwagen im Taxibetrieb überwiegend betreiben oder soziale Dienste im Sinne des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes ausüben. Gefördert werden Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb. Pro Antragsteller:in ist im Förderzeitraum 2025–2026 ein Fahrzeug mit einem Zuschuss von 3.000 Euro förderbar, vorausgesetzt, der Kauf-, Kredit- oder Leasingvertrag datiert ab 1.1.2025 und die Erstzulassung liegt nicht länger als drei Monate zurück.