Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Über den Fördergeber
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) ist eine oberste Landesbehörde des Freistaates Sachsen mit Sitz in Dresden. Im Geschäftsbereich Wissenschaft fördert es Forschung und Lehre an Hochschulen, übt die Fach- und Dienstaufsicht über Bibliotheken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus und unterstützt den Aufbau und Erhalt von Forschungsinfrastruktur. Im Geschäftsbereich Kultur und Tourismus kümmert sich das Ministerium um die Pflege des kulturellen Erbes, die Förderung bildender und darstellender Künste, die Erinnerungskultur und Industriekultur. Gleichzeitig koordiniert es Tourismuspolitik, Tourismusmarketing, Destinationsentwicklung und nachhaltigen Tourismus. Unter seiner Aufsicht stehen unter anderem die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, die Sächsischen Staatstheater, die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen sowie das Landesamt für Archäologie.
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Mission & Vision
Unsere Mission ist es, die wissenschaftliche Exzellenz, kulturelle Vielfalt und touristische Attraktivität im Freistaat Sachsen nachhaltig zu stärken. Wir fördern innovative Forschungsprojekte, begleiten die Weiterentwicklung der Hochschulen und unterstützen zugleich Künstlerinnen und Künstler in ihren Vorhaben. Mit strategischen Tourismuskonzepten und dem Masterplan Tourismus schaffen wir Rahmenbedingungen, die wirtschaftliches Wachstum und kulturellen Austausch fördern. Dabei setzen wir auf enge Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungseinrichtungen, Kulturinstitutionen und touristischen Partnern, um Sachsen als Ort für erstklassige Wissenschaft, lebendige Kultur und verantwortungsvollen Tourismus zu positionieren.
Zielgruppen
Das Förderangebot des SMWK richtet sich an Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie an Künstlerinnen, Künstler, Museen, Theater, Vereine und kulturelle Initiativen. Im Tourismussektor profitieren kommunale und private Tourismusverbände, Destinationsentwickler und Anbieter nachhaltiger touristischer Angebote. Antragstellende können öffentliche und private Institutionen, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen sein, die Projekte in den Bereichen Forschung, Lehre, Kunst, Kultur und Tourismus planen und umsetzen möchten.