Förderrichtlinie Kunst und Kultur (FördRL K/K)
Der Freistaat Sachsen gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse für Institutionen in den Bereichen Kunst und Kultur sowie für Projekte im musealen Bereich. Anträge für allgemeine Förderung sind jährlich bis zum 15.10. für das folgende Haushaltsjahr einzureichen; Ankaufsprojekte können ganzjährig gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung der kulturellen Vielfalt und der künstlerischen interkulturellen Begegnung in Sachsen sowie nachhaltige Entwicklung einer lebendigen Museumslandschaft mit landesweiter und grenzüberschreitender Wirkung.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarausgaben
- anteilige Personalausgaben
- Sachausgaben
- Investitionsausgaben
- Restaurierung von Museumsgut
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorhaben mit überwiegend kommerziellem Charakter
- Benefizveranstaltungen
- Vorhaben der Heimat- und Brauchpflege
- Private Sammlungen oder Leihgaben aus Privateigentum
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Freistaat Sachsen
- Eigenanteil von mindestens 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben (institutionelle Förderung)
- Eigenanteil von mindestens 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Projektförderung im musealen Bereich)
- Orientierung an den ethischen Richtlinien für Museen des ICOM und an den Standards des Deutschen Museumsbundes (für museale Projekte)
- Museumsgut muss dauerhaft öffentlich zugänglich sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Wirtschaftsplan
- Stellen- und Organisationsplan
- Betriebskonzept
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung
- Satzung oder Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Vereins-, Stiftungs- oder Handelsregister
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Bewertungskriterien
- Museumsfachliche Prüfung
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Beitrag zur kulturellen Vielfalt und interkulturellen Begegnung
- Stärkung regionaler kultureller Identitäten
Beschreibung
Die Förderrichtlinie Kunst und Kultur (FördRL K/K) bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse des Freistaats Sachsen für gemeinnützige Landesverbände, Vereine, öffentliche Einrichtungen und Stiftungen in den Bereichen bildende und darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik, Soziokultur sowie für museale Vorhaben. Ziel der Initiative ist die Stärkung kultureller Vielfalt, interkultureller Begegnung und die nachhaltige Entwicklung einer lebendigen Museumslandschaft mit landesweiter und grenzüberschreitender Wirkung. Institutionelle Anträge sind jährlich bis zum 15. Oktober für das folgende Haushaltsjahr einzureichen, während Ankäufe bedeutender Museumsgüter ganzjährig gefördert werden können. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßer Prüfung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden Ausgaben für Honorare, anteilige Personalkosten, Sach- und Investitionsausgaben sowie Restaurierung, präventive Bestandserhaltung, wissenschaftliche Erschließung, Dokumentation und Ausstellungskonzeptionen mit Förderquoten von bis zu 80 %. Voraussetzungen sind ein Sitz im Freistaat Sachsen, ein Eigenanteil von mindestens 5 % bei institutioneller Förderung beziehungsweise 20 % bei musealen Projekten, die Orientierung an den ethischen Richtlinien des ICOM und den Standards des Deutschen Museumsbundes sowie die dauerhafte öffentliche Zugänglichkeit des Museumsguts. Ausgeschlossen bleiben Vorhaben mit überwiegend kommerziellem Charakter, Benefizveranstaltungen oder private Sammlungen. Die Auswahl erfolgt anhand museumsfachlicher Prüfung, Nachhaltigkeitsaspekten, Beiträgen zur kulturellen Vielfalt und der Stärkung regionaler Identitäten. Für Anträge sind unter anderem Wirtschafts- und Finanzierungsplan, Betriebs- und Projektkonzept, Satzung oder Gesellschaftsvertrag, Registerauszug und Nachweis der Gemeinnützigkeit beizufügen.