SFUJ

Sektion Familie und Jugend des zuständigen Bundesministeriums

Bundesministerium

Über den Fördergeber

Die Sektion VI – Familie und Jugend im Bundeskanzleramt Österreich ist zuständig für die Entwicklung und Umsetzung der österreichischen Familien- und Jugendpolitik. Sie stellt umfassende Informationen zu Leistungen wie Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Familienhärteausgleich bereit, betreibt Beratungs- und Hilfsangebote (z. B. Familienberatung, Gewaltprävention, Kinderschutz) und fördert projektbezogene Initiativen, die Familien in allen Lebensphasen stärken sowie die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern.

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Mission & Vision

Die Sektion Familie und Jugend hat sich zum Ziel gesetzt, durch evidenzbasierte Rahmenbedingungen, Informations- und Beratungsangebote sowie gezielte Förderprogramme Familien und junge Menschen in Österreich bestmöglich zu unterstützen, ihre Entwicklungschancen zu verbessern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Zielgruppen

Die Zielgruppe umfasst Familien mit Kindern jeden Alters, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche sowie Organisationen, Vereine und Fachkräfte in der Familien- und Jugendhilfe. Gefördert werden gemeinnützige Einrichtungen und Projekte mit bundesweiter oder überregionaler Bedeutung, die zum Schutz, zur Beratung und zur Prävention im Bereich Familie und Jugend beitragen.