SKUK

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums

Bundesministerium

Über den Fördergeber

Die Sektion IV – Kunst und Kultur im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport ist auf Bundesebene zuständig für die Entwicklung, Koordination und Umsetzung der österreichischen Kunst- und Kulturpolitik. Sie plant und vergibt Fördermittel für künstlerische Projekte und Kulturinitiativen in allen Sparten, von bildender Kunst über Film, Theater und Musik bis zu Museen, Volkskultur und Baukultur. Außerdem erarbeitet sie Leitlinien für Fairness und Barrierefreiheit, unterstützt Digitalisierungsvorhaben und kooperiert mit Ländern, Verbänden und internationalen Partnern.

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Mission & Vision

Unser Ziel ist es, die Vielfalt und Qualität des künstlerischen Schaffens in Österreich nachhaltig zu fördern. Wir schaffen transparente Rahmenbedingungen, vergeben Fördermittel nach klaren Kriterien und unterstützen Projekte, die kreative Innovation, kulturelle Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Die Sektion IV tritt für Fair Pay, Chancengleichheit und barrierefreie Zugänge in Kunst und Kultur ein und pflegt den Dialog mit Künstler:innen, Institutionen und relevanten Interessensgruppen.

Zielgruppen

Gefördert und betreut werden Einzelkünstler:innen und Kreativschaffende aller Sparten (bildende Kunst, darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik), Kulturinitiativen, Vereine und NGOs mit Sitz in Österreich, Museen (Bundesmuseen sowie exemplarische Einzelprojekte anderer Museen mit gesamtösterreichischer Wirkung), öffentliche Büchereien, Volkshochschulen und andere Kulturinstitutionen, Netzwerke, Verbände und Interessensvertretungen im Kulturbereich sowie transnationale und EU-geförderte Kooperationsprojekte mit gesellschaftlicher und kultureller Relevanz.